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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-03-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-13

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, diesen Vorstoss als Motion zu überweisen. Darum erlaube ich mir, dies etwas näher zu begründen. Es geht nach meinem Verständnis im Grunde darum, ob wir Finanzpolitik sorgfältig mit der Waage oder mit dem Zweihänder betreiben wollen. Es geht nach meinem Verständnis letztlich um die Frage, wie das Parlament seine Rolle versteht.

Das Ziel der Motion ist eben nicht nur ein finanzpolitisches, sondern es geht hauptsächlich darum, dem Parlament seine Rolle als oberste Gewalt im Bund, wie sie in der Verfassung vorgegeben ist, zu erhalten. Primär betrifft das Anliegen die Rolle der Politik und damit auch die Rolle des Bundesrates als Kollegium; nach meinem Verständnis betrifft es den Bundesrat genauso.

Ich möchte dem Bundesrat für die an sich positive Antwort danken, ihm aber gleichzeitig einen "Schupf" geben, damit er aus seiner Begründung auch die Konsequenz zieht und zur Überweisung des Vorstosses als Motion Ja sagt. Wir alle wissen - und für die Neuen im Rat war dies ein eindrückliches Erlebnis -, wie sehr das Parlament an Einfluss verliert: Im Budgetierungsprozess sind etwa 80 Prozent der Ausgaben gebunden, also vorgegeben. Wir können im Budgetierungsprozess nur noch Feinkorrekturen vornehmen, und die berühmten globalen Sparaufträge, die generellen Kürzungsaufträge, sind häufig sachlich problematisch und finden verständlicherweise oft auch keine Akzeptanz in den Räten.

Das Schwergewicht der finanzpolitischen Entscheide muss daher ausserhalb des Budgetierungsprozesses gesucht werden; ausserhalb heisst: im parlamentarischen Alltag. Dort müssen wir diese Entscheide fällen. Anzustreben sind dort eben Entscheide, die stets möglichst gesamtheitlich, möglichst inhaltlich umfassend und auf längere Frist angelegt sind. Es geht um die Ausgewogenheit zwischen Sach- und Finanzpolitik. Die Motion fordert dabei nicht etwa einen finanzpolitischen Husarenritt, sondern nur Ausgewogenheit. Ausserhalb des Schlaraffenlandes kommen wir nicht darum herum, uns den Realitäten des Lebens zu stellen, und dies bedeutet, dass man alles in die Entscheidung einbezieht. Das verlangt im Übrigen die Verfassung von uns, und vor dem Souverän, da sind wir uns wohl alle einig, hält nur eine Politik stand, die auf Dauer und über sämtliche Geschäfte hinweg alles einbezieht. Jede vernünftige Politik muss in der heutigen Situation des Bundeshaushaltes - gestützt auf die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre - präventiv ansetzen. [PAGE 66] Ein Not leidender Bund ist immer ein schlechter Partner.

Dabei - das liegt mir persönlich als Parlamentarier am Herzen - schlage ich Ihnen keinen Zwang vor. Die Motion beabsichtigt keineswegs, die freie politische Meinungsbildung und die Entscheidungsfreiheit des Parlamentes inhaltlich zu beschränken. Sie will die Chance für echten Einfluss des Parlamentes verbessern. Dieses Ziel kann leichter erreicht werden, wenn wir die teils schon vorhandenen institutionellen Hilfen verstärken. Die Motion zählt derartige Beispiele auf. Institutionelle Hilfen sollen unabhängig von den konkreten Verhältnissen des Tages bis zu einem gewissen Grade automatisch die Voraussetzungen schaffen, damit jedes Mitglied des Parlamentes diese Anliegen von sich aus in der Diskussion zum Tragen bringen kann. Nicht Zwang, sondern Chancen für uns alle, in die finanzpolitische, in die sachpolitische Diskussion gesamtheitlich eingreifen zu können.

Dieser motionierte Weg ist nicht neu. Was ich Ihnen vorschlage, ist keine Erfindung. Es gibt in der Verfassung eine ganze Reihe derartiger Berücksichtigungspflichten, Pflichten, die ein bestimmtes Anliegen formell auf die Traktandenliste setzen und materiell verlangen, dass entsprechend abgewogen wird - man kann sie alle aufzählen: Es gibt sie in der Aussenpolitik, in der Raumplanung, im Umweltschutz, in der Konjunkturpolitik usw.

Der Bundesrat anerkennt - dafür bin ich sehr dankbar -, dass diese institutionellen Vorkehren helfen können, weist darauf hin, dass die Steuerung in diese Richtung bereits verbessert worden ist. Das ist selbstverständlich richtig. Aber vor allem im eigentlichen finanzpolitischen Kernbereich, wenn es um das Stabilisierungsprogramm oder um das "Haushaltziel 2001" geht, sind das alles schwergewichtige, letztlich grobe Massnahmen.

Damit allein lösen wir das Problem nicht. Wir müssen versuchen, neben dem Zweihänder auch die Waage einzusetzen. Vorbeugen, bei jedem Geschäft sorgsam in kleinen und kleinsten Schritten versuchen, Einfluss auf das Ganze zu nehmen. So werden bekanntlich grosse Schiffe gesteuert. Man kann es auch von der negativen Seite her sagen: Die Alternative dazu sind wieder Sparprogramme, die in ein paar Jahren formuliert werden müssen, es muss wieder mit dem "Zweihänder" eingegriffen werden. Das sollten wir vermeiden. Das Parlament dankt bei derartigen Programmen letztlich zu einem guten Teil ab, denn der Bundesrat muss diese Massnahmen zustande bringen. Das Parlament droht abzudanken, erinnern Sie sich nur an die letzten Diskussionen um die "runden Tische".

Natürlich wendet der Bundesrat ein, Aufwand und Ertrag müssten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Aber man kann doch den Bürgern, den Steuerzahlern in diesem Land, nicht entgegenhalten, es sei zu mühsam, sich rechtzeitig zu überlegen, was die Dinge kosten würden, und meinen, man könne ihnen dann einfach hinterher die Rechnung präsentieren. Das ist im Ansatz auch etwas grob geraten.

Ich fasse zusammen: Aufgrund der schriftlichen Begründung und meiner Ergänzungen kann man letztlich nichts anderes tun, als den Vorstoss als Motion zu überweisen. Der Bundesrat ist bereit, die Anliegen in die ohnehin in Bearbeitung stehende Gesetzgebung mit einzubeziehen, sowohl spezifisch finanzpolitisch wie auch generell im Sinne der geforderten umfassenden Betrachtungsweise. Es ist selbstverständlich, dass er nicht überstürzt vorgehen will, wie er sagt. Das verlangt die Motion auch nicht. Es ist aber klar, dass man aus der laufenden Praxis Erfahrungen sammeln soll und kann. Das betrifft die Regierungspolitik des Kollegiums und nicht nur die einzelnen Departemente.

Ich bitte Sie, die Motion als Motion zu überweisen.