Gutzwiller Felix · Ständerat · 2010-09-20
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Im Gegensatz zum Kommissionspräsidenten möchte ich Ihnen beliebt machen, hier dem [PAGE 831] Nationalrat zu folgen, der zweimal sehr klar an seinem Konzept festgehalten hat. Ich möchte Ihnen noch einmal - sehr kurz, weil Sie die Debatte ja gut kennen - die Argumente näherbringen.
Die Formulierung des Nationalrates ist ein klarer Fortschritt. Sie besagt nämlich, dass bei gleicher Eignung das preisgünstigere Arzneimittel zu verordnen und abzugeben sei. Sie bedeutet aber nicht, und das ist der grosse Unterschied zur Formulierung des Ständerates, einen Eingriff in die Wahlfreiheit des Arztes oder des Patienten. Diese Wahlfreiheit haben wir bisher immer sehr hoch gehalten. Weil die Formulierung des Ständerates ja das Billigstprinzip plus 10 Prozent einführt, trifft das selbstverständlich auch die Generika, im Gegensatz zu dem, was vorhin gerade gesagt wurde. Wozu führt das? Es führt dazu, dass ein Wechselverhalten auftritt, das nicht produktiv und auch nicht sinnvoll ist. Es wird nämlich immer wieder neue Generika geben, die dann das jeweils günstigste Medikament darstellen. Wenn man den Preis um nur maximal 10 Prozent erhöhen darf, wird das vermehrt zu Wechselverhalten führen - gerade bei den chronisch kranken Patienten, die der Kommissionspräsident angeführt hat. Wir wissen heute, dass Wechselverhalten eine der wichtigsten Determinanten für falschen Medikamenteneinsatz oder für nichtbenutzte Medikamente ist. Das hat hohe Kostenfolgen. Es ist also ein Qualitätsabbau, der die Therapiefreiheit und die Wahlfreiheit der Konsumenten trifft. Dem sollten wir nicht Vorschub leisten.
Ich erwähne nur en passant, dass das Ganze auch eine zusätzliche Bürokratisierung mit sich bringt. Sie haben es gehört: Der Arzt kann ein teureres Medikament verschreiben, wenn es therapeutisch begründet ist. Bis jetzt ist ja zwar nicht ganz klar, wie diese Begründung erfolgen soll, das gebe ich zu. Wenn man aber die Bürokratisierung im Gesundheitswesen sieht, muss man davon ausgehen, dass hier im Minimum ein zusätzlicher Formularkrieg mit entsprechenden Folgekosten entsteht.
Wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen und an unserem Beschluss festhalten, dann verschieben Sie die Entscheidmacht in dieser Sache zu den Krankenversicherern. Sie nehmen sie vom Arzt, von der Ärztin und vom Patienten weg, und Sie bauen ganz eindeutig Qualität ab, weil die Compliance-Probleme zunehmen werden. Ich verstehe deshalb nicht ganz, weshalb man hier jetzt weiter festhalten will. Der Nationalrat hat ja sehr klar entschieden, und seine Version bringt einen Fortschritt.
Aus dieser Optik bitte ich Sie, diesen Fortschritt jetzt auch umzusetzen und gleichzeitig die Wahl- und Therapiefreiheit beizubehalten. Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen.