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Graber Konrad · Ständerat · 2010-09-21

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte an das Votum von Kollege Schweiger anknüpfen, der ja zuerst vor allem die formellen Aspekte der Behandlung dieser Motion ins Feld geführt hat. Tatsächlich ist die Motion in unserem Rat angenommen worden. Im Nationalrat hat man dann eine Änderung in dem Sinn vorgenommen, dass man nur noch von einer Strafminderung für Unternehmen spricht, falls sie über ein funktionierendes Compliance-System verfügen und sich Mitarbeiter trotzdem strafbar gemacht haben.

Ich muss dazu sagen: Wenn wir uns in der Differenzbereinigung befinden, möchte ich nicht ohne Not vom System unserer Räte abweichen und ein formell anderes Vorgehen propagieren. Ich bin der Auffassung, wir sollten uns mit dieser Differenz befassen. Das tun wir auch, wenn wir diese Motion jetzt im Sinn des Nationalrates, also mit der Änderung, die im Nationalrat beantragt wurde und auch eine Mehrheit fand, übernehmen. Ich teile die Ansicht, dass wir mit der Annahme einer Motion eigentlich das strategische Ziel setzen. Dazu, wie es umgesetzt werden soll, bekommen wir dann einen Bericht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieser Bericht auch auf die europäische Richtlinie, die Herr Schweiger erwähnt hat, Bezug nimmt.

Jetzt aber noch zum Materiellen: Auch ich bin der Auffassung, dass man Kartellabsprachen bekämpfen muss. Hierzu jedoch eine Überlegung aus der Praxis: Wie kann eine Firma mit mehreren Tausend Mitarbeitenden das machen? Sie kann ein funktionierendes Compliance-System einführen, sie kann dort sehr viel investieren und versuchen, alle Schlupflöcher abzudichten, sie kann so weit gehen, dass sie bei der Rekrutierung von Mitarbeitern spezielle betriebsinterne Vorschriften erlässt und die Rekrutierung so vornimmt, dass möglichst ausgeschlossen wird, dass Mitarbeiter mit kriminellen Energien eingestellt werden. Bei mehreren Tausend Mitarbeitern hat man in einer solchen Frage aber einfach keine Garantie. Man muss, obwohl man alle Sorgfalt angewandt hat, damit rechnen, dass irgendein Mitarbeiter sich trotz ausgeklügelten Compliance-Systems strafbar verhält. Dann nützt auch das System nichts. Ich bin der Auffassung, dass man die Durchsetzbarkeit des Compliance-Systems mit der Stossrichtung der Motion, wie sie Herr Schweiger jetzt nochmals dargelegt hat, verstärken könnte. Wenn die Mitarbeiter wissen, dass auch sie zur Rechenschaft gezogen werden können und sich allenfalls strafbar machen, werden sie sich in einem solchen Compliance-System ganz anders verhalten, als wenn sie wissen, dass die Firma am Schluss die Rechnung bezahlt, wenn etwas geschieht.

Ich bin der Auffassung, dass es in einem solch sensiblen Bereich - wenn die Firma wirklich alles daran setzt, ein funktionierendes Compliance-System einzuführen, das alle Schlupflöcher schliesst - ein gangbarer Weg ist, wenn Mitarbeiter, die sich trotz aller Sorgfaltsmassnahmen straffällig [PAGE 858] verhalten, zur Rechenschaft gezogen werden können. Wir haben auf Stufe Verwaltungsrat in einer Aktiengesellschaft eine ähnliche Situation. Da haben Sie auch nicht einfach Möglichkeiten, solche Leute zur Verantwortung zu ziehen. Da gibt es das Instrument der Verantwortlichkeitsklage. Auch dort musste eine Möglichkeit geschaffen werden, dass solche Leute, die eine hohe Verantwortung tragen, zur Rechenschaft gezogen werden können; man kann dort Verantwortlichkeitsklagen anbegehren. Bei Mitarbeitern, die sich in einem ausgeklügelten Compliance-System straffällig verhalten, muss die Möglichkeit bestehen, sie tatsächlich zur Kasse zu bitten. Dem Compliance-System muss hier wirklich zum Durchbruch verholfen werden.

Wenn wir die Motion annehmen, beauftragen wir den Bundesrat, in diesem Punkt das Compliance-System, das die Firmen haben, mit einer zusätzlichen Komponente zu verstärken; darum geht es in dieser Frage. Ich schliesse mit dem Schlusssatz der Erwägungen der Kommission - und ich glaube, das war auch der Geist in der Kommission -: "Die Kommission betont einmal mehr, dass mit der Einführung strafrechtlicher Sanktionen keineswegs die Verantwortung von der Unternehmens- auf die Mitarbeiterebene verlagert, sondern einzig das Sanktionssystem vervollständigt würde und damit die Kartellabsprachen noch besser bekämpft werden könnten."

Ich teile diese Ansicht und bitte Sie deshalb, die Motion im Sinne des Nationalrates anzunehmen.