Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-29
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-29
Wortprotokoll
Es ist so: Seit drei Jahren diskutieren wir über diese Transporte, und sie waren natürlich schon vorher im Rahmen des Tierschutzgesetzes ein Thema. Es ist also ein Thema, das immer wieder hervorkommt. Ich halte es eigentlich nach wie vor bei allen Gesetzen mit dem Grundsatz: Was man nicht regeln muss, das soll man nicht regeln. Und hier, Herr Ständerat Luginbühl, regeln Sie etwas, was schon lange gilt. Es gibt keine solchen Strassentransittransporte durch die Schweiz - ich weiss nicht, woher Sie das haben. Es gibt sie innerhalb der Schweiz, mit der Beschränkung auf sechs Stunden, aber es gibt faktisch seit Jahren keine Tiertransporte durch die Schweiz hindurch - Punkt, es ist so! Das Einzige, was Sie hier ändern, ist das: Was seit Jahren geregelt ist, holen Sie von der Stufe Verordnung auf die Stufe Gesetz. Das Tier hat damit keinen erhöhten Schutz - es ist so. Man kann das "pour la galerie" machen, für die eigene Befindlichkeit, aber mir geht es, wenn schon, um das Tier. Und das Tier hat von dieser Regulierung, ob sie auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe ist, nichts, nichts, nichts.
Ich höre von Ihnen jede Session - diese Session schon in der ersten Woche mit dem Postulat Fournier 10.3429 -, dass wir alles nach Überregulierungen durchforsten müssten, dass wir alle Gesetze nach möglichen Vereinfachungen durchforsten müssten. Es dauert keine zehn Tage - Entschuldigung, da sind Sie nicht ganz konsequent -, da sagen Sie: Ja, an sich ist es so, es ist geregelt, trotzdem wollen wir es zusätzlich regeln. Es ist manchmal etwas schwierig - entschuldigen Sie, dass ich das so deutlich sage.
Ein weiterer Grund: Herr Gutzwiller, es hat mich vorhin ein bisschen gestört, als Sie gesagt haben, man wolle es nicht der Verwaltung überlassen. Das wäre ja jetzt ein Misstrauensvotum gegen den Bundesrat und die Verwaltung, als ob wir die Verordnung ändern wollten, als ob etwas an diesem Verbot gelockert würde. Ich weiss nicht, woher Sie das haben. Ich kenne seit Jahren nicht einen Fall, wo es irgendwo Lockerungen oder bundesrätliche oder andere Aussagen gegeben hätte wie "Ja, das mit dem Transitverbot wollen wir anschauen". Wir haben schon hundertmal gesagt, gerade auch gegenüber der EU: Die Schweiz hat ein faktisches Transitverbot; dies ist in der Verordnung festgehalten, und wir halten daran fest. Wir haben die Möglichkeit dieser Ausnahme deswegen erhalten, weil wir die Position klar und deutlich kundgetan haben; die EU musste dies schliesslich akzeptieren. Es sind jetzt sogar einige EU-Staaten am Überlegen, ob es für die Qualität der Fleischprodukte nicht besser wäre, wenn sie auch mit den Viehtransporten aufhören würden.
Herr Gutzwiller und auch Frau Maury Pasquier, Sie sagen, dass die langen Tiertransporte quer durch Europa schlimm sind: Da stimme ich Ihnen zu. Aber ändern Sie mit Ihrem Vorgehen etwas? Sie sind ja nicht berechtigt, der EU vorzuschreiben, was sie zu bestimmen hat - das betrifft auch Frau Fetz -: Wenn die EU die Tiertransporte weiterhin aufrechterhalten will, können Sie noch so legiferieren, Sie werden darauf keinen Einfluss haben. Sie sind zuständig für die Schweiz, und die Schweiz will weiterhin keine solchen Transporte; das ist der erklärte Wille auch unserer Bevölkerung. Da stimme ich Ihnen allen zu; es ist ein "no go", dass wir das Transitverbot aufheben. Wo liegt also das Problem? Gehen Sie besser nach Brüssel, setzen Sie sich dort dafür ein, dass der Tierschutz verbessert wird. Dazu wünsche ich Ihnen Glück. Denen, die in die EU möchten, wünsche ich noch mehr Glück, denn bei einem Beitritt würde dies alles mit dem Acquis communautaire aufgehoben, dann hätten Sie ein politisches Problem.
Wenn man hier jetzt sagen würde: "Gut, wir misstrauen Ihnen und heben das eben auf Gesetzesstufe", dann wäre das der erste Schritt. Jetzt hat dieses Gesetz aber eine Evolution durchgemacht: Die neueste Version lautet dahingehend, dass die Transitverbote auch auf das Geflügel und die Pferde ausgedehnt werden; das wäre zumindest auf dem Papier ein Vorteil für das Tier. Gleichzeitig aber sagen Sie jetzt, die Transitverbote gälten nur noch für die Schlachttiere. Sie erlauben dann also plötzlich Transporte für alle anderen Tiere durch die Schweiz, und für die Schlachttiere sind sie wie bis anhin weiterhin eingeschränkt. Aus Sicht des Tieres muss ich mir jetzt Folgendes überlegen: Gut, wenn ich zur Schlachtung bestimmt bin, dann habe ich weiterhin den Schutz; ich werde nicht durch die Schweiz transportiert. Wenn ich für andere Zwecke bestimmt bin - judihui! -, dann darf ich inskünftig durch die Schweiz transportiert werden. (Heiterkeit) Ist das jetzt für das Tier ein Mehrwert oder ein Nachteil?
Ich empfehle Ihnen deshalb eigentlich, sich gut zu überlegen, was das bringt, ausser dass Sie dann die Wünsche jener Kantone erfüllen können, die die Standesinitiative eingereicht haben. Mir geht es um die Sache und um das Tier, und diese Bestimmung bringt dem Tier leider nichts. Dann müssen Sie in Brüssel vorbeigehen und sagen, man solle mit diesen Transporten generell aufhören.