Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-29
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-29
Wortprotokoll
Frau Savary greift etwas auf, das uns sicher alle schon geärgert hat. Es stimmt, dass dieses Problem in der Kommission diskutiert worden ist. [PAGE 934] Allerdings hat sich dort die fehlende Durchsetzbarkeit als Grund für die Ablehnung manifestiert. Nun diskutieren wir hier bei Artikel 3 einen Katalog von Tatbeständen, mit denen die Unlauterkeit eines Verhaltens festgestellt werden kann und mit denen man eine Klageberechtigung einführt. In der Praxis dürfte das aber nicht ganz einfach sein.
Im Bericht des Bundesrates "Evaluation zum Fernmeldemarkt" wird ja vor allem dargelegt, dass sich keine dringenden Gesetzesänderungen aufdrängen. Aber wir sind hier nun einmal im Bereich der UWG-Revision, insofern empfinde ich es als sinnvoll, wenn wir uns hier nochmals mit der Situation bezüglich Sterneinträgen auseinandersetzen können und sich der Nationalrat noch einmal darüberbeugt. Denn wenn wir es jetzt nicht tun, verpassen wir eine Gelegenheit. Als Einzelrevision würde ich das auch nicht auf die Reise schicken, der Rahmen einer solchen Beratung bietet jedoch eine gute Gelegenheit dazu.
Noch eine Ergänzung - das wurde in der Kommission auch diskutiert -: Ich war einmal Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, der Selbstregulierungsorganisation der Schweizer Werbewirtschaft. Diese hat Grundsätze entwickelt zur Frage, welche Verhaltensweisen überhaupt unlauter sind. In den Grundsätzen der Lauterkeitskommission wird die Nichtbeachtung des Sterneintrages klar als aggressive Geschäftspraxis bezeichnet und gilt als unlauter. Dort besteht im Rahmen der Selbsthilfe also bereits ein Schutz für Betroffene. Ich kann Ihnen aus dieser Erfahrung sagen: Es gibt jedes Jahr zig Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, welche sich an die Lauterkeitskommission wenden, weil sie sich durch die Nichtbeachtung des Sterneintrages gestört fühlen.
Es besteht also ein gewisser Schutz, aber eben nur durch die Selbstregulierungsorgane und nicht durch den Gesetzgeber. An sich begrüsse ich es deshalb, wenn man einmal sagt, das sei im Rahmen der nationalrätlichen Diskussion nochmals zu prüfen. Das liegt auf der Linie des erwähnten Berichtes des Bundesrates vom 17. September 2010, und es liegt in einem Bereich, wo es tatsächlich Ärgernisse gibt. Damit haben wir noch einmal die Möglichkeit, zu untersuchen, wie man das allenfalls kontrollieren kann. Herr Ständerat Bürgi hat zu Recht auf die Probleme hingewiesen. Ich würde Frau Savary auch aus dieser Optik unterstützen.