David Eugen · Ständerat · 2010-09-29
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-29
Wortprotokoll
Ich unterstütze den bundesrätlichen Entwurf und den Antrag der Kommission, die ja dem Bundesrat folgt. Ich meine, dass es bei dieser Geschichte um die Vertragsfreiheit geht. Die Vertragsfreiheit geht ja von der Idee aus, dass sich zwei Partner gegenüberstehen, die einigermassen über die gleichen Kenntnisse verfügen, über die gleichen Möglichkeiten, einen Vertrag auszuhandeln - das ist das Idealbild -, und dass man nachher auch individuell einen Vertrag abschliesst; jeder unterschreibt einen Vertrag, den er studiert hat, den er nachher wissentlich und willentlich unterzeichnet.
Wir alle wissen, dass die AGB weit von diesem Idealbild entfernt sind. Die AGB sind einseitige Vertragsregeln, die vorgegeben sind. Der Kunde hat in 99 Prozent der Fälle keine Möglichkeit, diese AGB zu ändern. Ich habe schon versucht, bei solchen AGB gewisse Dinge einfach durchzustreichen, die mir nicht gepasst haben. Dann kam vom jeweiligen Unternehmen postwendend die Mitteilung, so gehe das nicht. Man hat keine Freiheit; die Freiheit des Kunden, hier eine Änderung herbeizuführen oder auch nur darüber zu diskutieren, ist praktisch nicht gegeben.
Man kann einwenden: Sie können ja zu einem anderen Unternehmen gehen. Tatsache ist aber heute, dass die Branchen die AGB bereits unter sich abgesprochen haben, was ich auch verstehe. Dann findet man aber im Prinzip keine AGB, welche die entsprechenden Bestimmungen nicht enthalten. Diese Bestimmungen sind natürlich - da verstehe ich auch die Unternehmen - im Interesse der Unternehmen abgefasst. Ich war selber in einem Unternehmen, das viele AGB gemacht hat. Ich habe diese Bestimmungen immer wieder gesehen. Auch wenn man von der Unternehmensleitung her fair sein will, ist ganz klar, dass es den Leuten, die die Bestimmungen ausarbeiten, darum geht, das Unternehmen zu schützen. In dem Sinne kann man diesen auch keinen Vorwurf machen.
Es ist an uns, dem Gesetzgeber, hier den Rahmen zu setzen, wie wir es auch in anderen Bereichen des Privatrechts tun; ich erinnere an das Mietrecht und an das Arbeitsrecht. Wie wir dort einen Rahmen setzen und sagen, daran müssten sich die Beteiligten trotz Vertragsfreiheit halten, müssen wir das auch hier bei den AGB tun. Ich bin überzeugt, dass es für den Grossteil der Bevölkerung von Bedeutung ist, dass faire AGB die Regel sind. Das ist das Ziel dieser Bestimmung: Fairness im Umgang mit der Massenkundschaft. Da liegen die Dinge in der Schweiz heute zwar nicht gerade im Argen, aber sie sind nicht optimal. In vielen AGB wird das Fairnessgebot heute nicht beachtet; viele AGB sind sehr einseitig. Wir haben in diesem Rat schon verschiedentlich über dieses Thema diskutiert. Meine Beobachtung ist die, dass sich die Dinge heute ständig etwas verschlechtern, dass die Bedeutung der Fairness eher zurückgeht, dass nach immer weiteren Möglichkeiten gesucht und alles ausgelotet wird, um die Einseitigkeit zu verstärken. In dem Sinne ist es notwendig, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird.
Man kann darüber streiten, welche Ordnung man vorsehen soll, aber wir müssen die Welt hier nicht neu erfinden, denn das, was uns der Bundesrat vorschlägt, ist international, insbesondere im europäischen Binnenmarkt, die Regel. Von dieser Regel müssen wir eigentlich nicht abweichen.
In dem Sinne empfehle ich Ihnen hier, der Kommission zu folgen und bei der Fassung des Ständerates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zu bleiben.