Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-03-14
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-14
Wortprotokoll
Zur Vorlage 1 kann ich ganz generell festhalten, dass wir die Eckwerte des Instrumentariums der Schuldenbremse auf Verfassungsstufe haben, und zwar in Artikel 126 der Bundesverfassung.
Hier ist der Entscheidmechanismus für Ausnahmesituationen festgelegt, in denen es darum geht, den Ausgabenplafond zu überschreiten. Für eine solche Überschreitung ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte erforderlich.