Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-11-30
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-11-30
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu den Präventionsmassnahmen und zum entsprechenden Antrag der Minderheit Heim. Frau Heim will im Wesentlichen die Teuerungskorrektur im Rahmen des KOP rückgängig machen. Es handelt sich um eine Teuerungskorrektur, die wir jetzt überall, im ganzen Budget, vorgesehen haben. Sie ist gerechtfertigt, weil in der Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2011 von einer deutlich höheren Teuerung ausgegangen wurde: von 1,5 Prozent. Wenn wir jetzt die effektive Teuerung einrechnen, bauen wir ja nicht wirklich Leistungen ab, sondern berücksichtigen einfach die Tatsache, dass die Teuerung in den letzten zwei Jahren weniger hoch war und auch im künftigen Jahr weniger hoch sein wird, als wir ursprünglich in der Finanzplanung annahmen.
Der Bundesrat schlägt eine zusätzliche Kürzung vor, die sich aber einfach daraus ergibt, dass man die Aufgaben effektiver, effizienter machen will. Es sind interne Verschiebungen, es ist kein Leistungsabbau. Es sind interne Verschiebungen, die zu mehr Effizienz führen sollen und können. Mit dem Entwurf des Bundesrates zu einem neuen Präventionsgesetz werden zusätzliche Effizienzsteigerungen erzielt werden. Es wird auch möglich sein, die verschiedenen Massnahmen, die wir in diesem Bereich haben - wir haben eine Vielzahl von Massnahmen -, besser zu koordinieren und die Prävention damit letztendlich längerfristig auch effizienter zu gestalten. Zudem besteht gemäss dieser Präventionsvorlage in Zukunft eben die Möglichkeit, einen Teil der Einnahmen aus der Präventionsabgabe für die Finanzierung der Bundesaktivitäten im Präventionsbereich einzusetzen. Wir können hier den KVG-Prämienzuschlag und die Tabakpräventionsabgabe einsetzen.
Ich möchte Sie also bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Wir machen im Bereich Prävention nicht weniger, sondern machen es koordinierter und effizienter, als man es bis anhin gemacht hat - nicht zuletzt, weil wir interne Verschiebungen vorgenommen haben.
Zum zweiten Antrag, zum Antrag der Minderheit Carobbio, die Mittel für die individuelle Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung um 755 Millionen Franken zu erhöhen: Ich möchte Sie bitten, auch diesen Antrag abzulehnen. Wir haben zum einen schlicht und einfach die gesetzliche Grundlage dafür nicht, und zum andern ist auch dies ein Bereich, der stark vom NFA geprägt ist. In der gesetzlichen Grundlage, im KVG, ist ganz klar festgehalten, dass der Bund 7,5 Prozent der Bruttogesundheitskosten zu übernehmen hat. Das ist ein klarer Wert, und danach haben wir uns auch zu richten. Zudem haben wir im Rahmen des NFA gerade auch die Prämienverbilligung als Verbundaufgabe definiert. Das heisst mit anderen Worten: Die Kantone haben den entsprechenden Beitrag je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ihrer Bevölkerung aufzustocken, und dies eben aus den frei verfügbaren Mitteln. Wenn Sie die einzelnen Kantone anschauen, sehen Sie, dass sehr unterschiedliche Bedürfnisse bestehen bzw. dass unterschiedlich viel an Mitteln benötigt wird, um auf einen bestimmten Beitrag zu kommen. Entsprechend sind aber eben auch die frei verfügbaren Mittel unterschiedlich.
Wenn Sie jetzt einfach diesen Beitrag aufstocken, haben Sie damit keine Garantie, dass es gerade dieser Gruppe der Prämienpflichtigen nützt. Wenn Sie also um 755 Millionen Franken aufstocken, können Sie damit noch nicht sagen, dass das dann tatsächlich den Kindern und den jungen Erwachsenen zugutekommt bzw. den jeweiligen Unterstützungspflichtigen. Sie müssen sich dann auch Gedanken darüber machen, nach welchen Kriterien Sie in welchem Umfang verbilligen wollen. [PAGE 1750]
Ich möchte Sie also wirklich bitten, beim System zu bleiben. Wir haben 7,5 Prozent im Gesetz stehen: 7,5 Prozent der Bruttogesundheitskosten hat der Bund zu übernehmen. Eine andere Möglichkeit, das vernünftig zu machen, sehe ich nicht.