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Hutter Markus · Nationalrat · 2010-11-30

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-11-30

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie im Namen der Mehrheit der Finanzkommission, die Anträge der Minderheiten Wyss Ursula, Grin, Brönnimann und Schelbert abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Zunächst zu den Anträgen der Minderheiten Wyss Ursula und Schelbert betreffend die Aufstockung der Entwicklungshilfe: Wir werden diese konkrete Forderung nach Aufstockung - das wurde gesagt - das nächste Jahr hier nochmals behandeln, und es gibt im Moment eine verwirrende Vielfalt von Varianten: 640 Millionen Franken bis 2015, 515 Millionen bis 2015, 462 Millionen bis 2012 oder eben, wie es hier von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen wird, immer noch eine Erhöhung um 13 Millionen gegenüber dem Voranschlag des Vorjahres. Es ist hier von Sparen, von Reduktion, von Einschränkung die Rede. Dabei müssen wir klar sehen, dass wir auch mit dieser beantragten Kürzung um 100 Millionen noch eine Aufstockung gegenüber dem Voranschlag des Jahres 2010 vornehmen.

Die Begründung der Mehrheit der Finanzkommission ist klar finanzpolitisch. Die Diskussion um die Quote von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens orientiert sich zu ausschliesslich am Input statt an der Zielerreichung. Es geht hier, wie schon gesagt wurde, nur um eine Quote. Das scheint uns nicht zweckmässig. Die Erhöhung der Mittel für die bilaterale Hilfe ist auf zwei Bereiche fokussiert, nämlich auf Wasser und Klima. Eine solch starke Konzentration der zusätzlichen Mittel ist problematisch. Das Volumen ist für eine sorgfältige Planung und Umsetzung der Projekte zu gross.

Keine Ausgabenkategorie des Bundes darf aus der Budgetdiskussion herausgenommen werden und eine fixe, unveränderliche Quote erlangen. Was für die Bildung gilt, muss auch für die Entwicklungszusammenarbeit zutreffen. Die notwendige Konsolidierung der Bundesfinanzen verlangt in verschiedenen Aufgabenbereichen des Bundes teils schmerzliche Einsparungen. Eine Ausgabenerhöhung bei der Entwicklungszusammenarbeit steigert deshalb die Sparanstrengungen in anderen Bereichen. Generell führt die Erhöhung der Entwicklungshilfegelder zur Verdrängung anderer, ebenso wichtiger Aufgaben des Bundes.

Zusammenfassend hält die Mehrheit der Finanzkommission fest: Eine kurzfristige Erhöhung der Entwicklungshilfeausgaben wird die Effizienzprobleme der Entwicklungszusammenarbeit verschärfen und zu Sparzwängen in anderen Politikbereichen führen. Das zusätzliche Volumen ist zu gross und die Planungsphase zu kurz, als dass ein effizienter Mitteleinsatz garantiert werden könnte. Quotenziele sind prinzipiell schlechte Zielgrössen in der Finanzpolitik. Wir ersuchen Sie deshalb, die Anträge Wyss Ursula und Schelbert abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Ganz kurz zu den Anträgen der Minderheit Grin: Hier geht es um eine Umlagerung, um eine Kompensation mit Nahrungsmittelhilfe. Auch hier beantragt Ihnen die Kommission die Ablehnung. Es scheint uns nicht angebracht zu sein, die humanitären Aktionen, welche hier um 5,5 Millionen Franken gekürzt würden, zu strafen. Gerade auch eine Verlagerung hin zur Nahrungsmittelhilfe mit Milchprodukten würde dem zentralen Anliegen der Nothilfe, welche hier mit den humanitären Aktionen angestrebt wird, zuwiderlaufen.

Zum Antrag der Minderheit Brönnimann: Es wurde auch hier bereits gesagt, dass es um eine Verzögerung beim Voranschlag 2010, also dem Voranschlag des laufenden Jahres, gegangen ist. Da waren 30 Millionen Franken vorgesehen; man hatte aber zu wenige Projekte. Das hat sich geändert; heute liegen konkrete Projekte vor. Wir sollten jetzt nicht die beschlossenen 500 Millionen Franken, verteilt auf zehn Jahre, ändern oder absagen. Wir wollten diesen wichtigen Pfeiler der Zusammenarbeit mit der EU nicht gefährden. Deshalb bitte ich Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.