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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-03-14

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-03-14

Wortprotokoll

"Bei der Schuldenbremse handelt es sich um einen institutionellen Mechanismus zur Haushaltsteuerung und zur Begrenzung der Verschuldung. Sie soll den Bundeshaushalt vor strukturellen Ungleichgewichten bewahren und damit verhindern, dass die Verschuldung des Bundes übermässig ansteigt .... Um künftige Fehlentwicklungen im Ansatz zu verhindern, ist der Übergang zu einer regelgebundenen Haushaltpolitik erforderlich." [PAGE 79]

Das sind einige Kernaussagen, wie wir sie in der Botschaft zu dieser Vorlage und auch im Zusatzbericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung finden. Wer wollte diese Feststellungen in Anbetracht der Schuldenwirtschaft der Neunzigerjahre nicht unterschreiben?

Wenn wir die Botschaft und den Zusatzbericht lesen, müssen wir daraus schliessen, dass zwangsläufig Ja zur Schuldenbremse sagen muss, wer für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ist. Für mich ist diese Gleichung nicht so einfach, das muss ich Ihnen vorweg gestehen. Ich bin zwar für Eintreten, aber ich meine, es müsste bei der Einführung dieser institutionellen Massnahme doch noch erlaubt sein, über deren Bedeutung in künftigen Entscheidungsprozessen nachzudenken und sich Rechenschaft abzulegen, was wir heute tatsächlich tun.

Nach Artikel 126 der Bundesverfassung - es ist heute schon gesagt worden - besteht jetzt schon die Verpflichtung, Ausgaben und Einnahmen auf die Dauer im Gleichgewicht zu halten und unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage einen allfälligen Fehlbetrag der Bilanz abzutragen.

Wir wissen, dass dieser Verfassungsauftrag nicht erfüllt worden ist. Deshalb musste in Ziffer 12 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung mit dem Segen des Volkes bereits zu einer ersten Disziplinierung geschritten werden. Diese Beschränkung der Handlungsfreiheit soll nun mit dem neuen Artikel 126 auf eine andere Basis gestellt und fortgesetzt werden.

Das ist der Grund, weshalb ich hier noch etwas sage. Die Ursache für diesen Vorschlag bildet somit die Tatsache, dass der Bundesrat und insbesondere das Parlament ohne zusätzliche Schranken offensichtlich nicht in der Lage sind, einen ausgeglichenen Bundeshaushalt zu gewährleisten. Man kommt deshalb nicht umhin, zähneknirschend in einem gewissen Mass von Politikversagen zu sprechen. Es ist diese Ausgangslage, die mir im Zusammenhang mit dieser Vorlage zu denken gibt. Ich bin schon zu lange in der Politik tätig, um zu glauben, dass man mit schöngeistigen Überlegungen allein Probleme lösen kann. Aber wir müssen uns - wenn wir auf diese Vorlage eintreten - zumindest bewusst sein, was wir tun und was die Gründe für unser Tun sind; dann fällen wir den Entscheid vor dem tatsächlichen und effektiven Hintergrund.

Wir müssen uns auch bewusst sein - das kann nicht wegdiskutiert werden -, dass das Parlament eine neue Beschränkung seiner Budgethoheit einführt. Die Schuldenbremse mit ihren Mechanismen bindet insbesondere das Parlament. Die Budgethoheit bleibt nur in einem beschränkten Rahmen gewährleistet. Wir können es schönreden, wie wir wollen, es ist und bleibt eine Tatsache, dass das Parlament mit dieser Schuldenbremse - man kann vielleicht sagen: einen beschränkten Teil, aber immerhin - einen Teil seiner Handlungsfreiheit abgibt. Das ist die Kehrseite der Medaille.

Jetzt muss man abwägen: einerseits die Zielsetzung, die mit dieser Vorlage verbunden ist, und auf der anderen Seite den Preis, den wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier hierfür zu bezahlen haben. Ich komme aufgrund dieses Abwägens - trotz einiger grundsätzlicher Bedenken - zum Schluss, dass es im übergeordneten öffentlichen Interesse liegt, zu diesem Instrumentarium Ja zu sagen.

Wir haben heute Morgen von Kollege Plattner nun auch gehört, dass er der Meinung ist, die Ausgestaltung dieser Vorlage müsse noch einmal überprüft werden. Ich bin kein Ökonom und schon gar nicht Professor. Ich habe diese Vorlage mit dem einzigen Instrument überprüft, das mir zur Verfügung steht, nämlich mit dem gesunden Menschenverstand. Es geht mir wie Kollege Merz: Ich bin der Meinung, dass es hier nicht darum geht, ein absolut wissenschaftlich ausgeklügeltes Instrumentarium zu schaffen, sondern wir müssen etwas schaffen, das politiktauglich ist. Er hat von einer Faustregel gesprochen. Eine Faustregel ist eben politiktauglich! Wenn ich mir den Mechanismus so, wie ich ihn verstanden habe, bewusst mache, dann komme ich zum Schluss, dass das, was wir als Leitplanke haben - das ist ja kein Dogma, kein Axiom, von dem kein Jota nach links oder rechts abgewichen werden kann -, in Bezug auf die Ausgestaltung eine taugliche Regel ist, um eben das anvisierte Ziel zu erreichen.

Ich ersuche Sie deshalb, nicht nur auf die Vorlage einzutreten, sondern sie auch so zu verabschieden, wie wir sie Ihnen vorgelegt haben. Der Rückweisungsantrag Plattner ist abzulehnen.