Bänziger Marlies · Nationalrat · 2010-12-01
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-01
Wortprotokoll
Mit dem Bundesbeschluss, den wir grossmehrheitlich verabschieden werden, können wir einmal - einmal! - einen Teil der Kosten der UBS auferlegen. Der Bundesrat ist überzeugt davon, dass es eine einmalige Angelegenheit ist, die Finanzkommission sieht eigentlich die Variante, dass wir wieder vor derselben Situation stehen könnten, als gegeben an und beantragt Ihnen deswegen, die Motion anzunehmen.
Ich spreche zur Motion. Bitte, erinnern Sie sich. Wir haben den "Too big to fail"-Bericht, aber noch nicht die Handlungsmöglichkeiten diskutiert, die sich daraus ergeben. Wir denken daran, das Börsengesetz zu ändern, wir denken daran, allenfalls das Bankengesetz zu ändern. Die Aktienrechtsrevision ist noch nicht abgeschlossen, und über die Abzocker-Initiative haben wir noch nicht abgestimmt.
Wir stellen mit Erstaunen fest: Im Stab Fund der Nationalbank, in dem für rund 38 Milliarden Franken toxische Papiere eingelagert waren, liegen mittlerweile nur noch Papiere für 16 Milliarden. Anders gesagt, unsere Volkswirtschaft wurde von diesem Risiko, allenfalls für 20 Milliarden toxische Aktiva übernehmen zu müssen, entlastet. Was heisst das auf der anderen Seite? Diese toxischen Papiere für rund 20 Milliarden sind gewinnbringend am Markt platziert worden. Toxisch sind sie geblieben. Das heisst, eigentlich stehen wir an derselben Stelle wie vor der Krise. Toxische Papiere werden gewinnbringend am internationalen Markt gehandelt, und wir haben bisher noch keine Regulative, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen. Anders gesagt, die nächste globale Finanzkrise steht eigentlich vor der Tür, und noch fehlen uns die Handlungsmöglichkeiten.
Mit der Motion haben wir zumindest die Möglichkeit, dem Bundesrat zu sagen, dass er eine gesetzliche Grundlage schaffen soll, damit wir bei der nächsten Finanzkrise nicht wiederum einen Einzelbeschluss fassen müssen, sondern dann zumindest eine gesetzliche Grundlage haben, um eine entsprechende Überwälzung der Kosten zu vollziehen. Das ist es. Es geht um die unterschiedliche Einschätzung des Bundesrates und des Parlamentes, wo wir eigentlich im Rahmen der Finanzmarktregulierung stehen.