Schelbert Louis · Nationalrat · 2010-12-01
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-12-01
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen ist damit einverstanden, dass der UBS die Kosten für die Behandlung der Amtshilfegesuche auferlegt werden. Manche der Aktivitäten von UBS-Repräsentanten in den USA waren verbrecherisch, und sie erreichten bezüglich sogenannter Steuervermeidung ein Ausmass, das alles bisher Bekannte in den Schatten stellte. Diese Ausserordentlichkeit bedarf auch ausserordentlicher Massnahmen.
Der Bundesrat hat sich in der Sache trotzdem schwergetan, wie er sich in allen Belangen der Finanzkrise schwergetan hat, wenn es um die UBS ging. Ich nenne ein Beispiel: Bei Kantonalbanken ist es üblich, dass sie die Staatsgarantie mit einer Abgabe begleichen müssen. Die Grossbanken geniessen eine faktische Staatsgarantie, von einer Abgabe dafür sind sie aber entbunden.
Für diese Vorlage brauchte es den Anstoss der parlamentarischen Finanzdelegation, damit sich der Bundesrat zum Handeln entschloss. Immerhin, nun liegt eine Botschaft vor, sie bringt eine Abgeltung der Aufwendungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Doch was der Bundesrat hier vorschlägt, ist nur ein Minimum. Die Finanzdelegation hatte den Bundesrat eingeladen, eine Regelung auszuarbeiten, die eine Kostenüberwälzung ermögliche. Das ist eine sehr weit gefasste Formulierung, die es erlauben würde, den Kreis weiter zu fassen und sich nicht nur auf die entstandenen Aufwendungen der Steuerverwaltung zu beschränken. Kosten sind auch in anderen Bereichen des Staates entstanden.
Wie viele Stunden, Tage und Wochen wurden wegen der Machenschaften von UBS-Verantwortlichen in den Gerichten aufgewendet? Durch Gerichtsgebühren werden diese Aufwände nie auch nur annähernd aufgewogen. Ich will damit nicht einer neuen Gerichtspraxis das Wort reden, die es in Zukunft nur noch den Reichsten und Vermögenden erlauben würde, ein Gericht anzurufen. Ich bin ausdrücklich dafür, die heutige Praxis fortzuführen. Der Fall UBS aber ist ein ausserordentlicher, ein Einzelfall. Meine Ausführungen beziehen sich deshalb nur auf diesen Einzelfall und gelten nur für ihn.
Auch die politischen Behörden waren in hohem Masse mit der leidigen Sache befasst: der Bundesrat, der Nationalrat, der Ständerat sowie die sie unterstützenden Gremien der Verwaltung. Es wäre denkbar, auch diese Kosten auf den Verursacher UBS zu überwälzen.
Damit sind erst Kosten angesprochen, die abgegolten werden sollten. Die Machenschaften der UBS-Organe haben enormen volkswirtschaftlichen Schaden mit verursacht, viele Menschen verloren ihre Stelle. Die Auswirkungen sind also noch viel weiter zu spüren. Was ich damit sagen will: Mit der Kostentragung gemäss Vorlage von Bund und Kommission wird die UBS nicht entlastet, es handelt sich quasi nur um eine Anzahlung.
Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten.