Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-06
Wortprotokoll
Für den Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern im Rahmen von Strafverfahren werden ab dem 1. Januar 2011 die Artikel 286ff. der neuen Strafprozessordnung massgebend sein. Aufgrund dieser Bestimmungen kann tatsächlich bereits dann eine verdeckte Ermittlung angeordnet werden, wenn nur ein tatbezogener Verdacht besteht, jedoch die mögliche Täterschaft noch unbekannt ist. Es wird aber dennoch davon ausgegangen, dass die strafprozessuale Basis, um bereits im Stadium der Vorbereitung der eigentlichen Tat polizeilich gegen Pädophile im Internet vorzugehen, enger wird. Wie gross die tatsächlichen Auswirkungen sein werden, wird die Rechtsprechung der neugeschaffenen Zwangsmassnahmengerichte zeigen. Unabhängig von der strafprozessualen Lage hat der Bund mit den Kantonen - ich habe das vorher schon erwähnt - die nötigen polizeilichen Massnahmen eingeleitet, damit am 1. Januar 2011 keine Lücke entsteht, die sich pädophile Straftäter zunutze machen könnten.