Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2010-12-06
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Wir behandeln hier ein Geschäft, das die WAK des Nationalrates bereits im September 2004 und die WAK des Ständerates im Mai 2005 unterstützt haben. Das Geschäft ist also noch älter als die Frage des Hundegesetzes. Ich meine, es ist mindestens so wichtig; es trifft aber vielleicht eine andere Klientel.
Wir sind also jetzt in der Endphase dieser im Jahr 2004 von Jean-Philippe Maitre eingereichten parlamentarischen Initiative. Eigentlich wurde das Geschäft schon für die Sommersession vorgesehen - Sie sehen, es geht auch bei diesem Geschäft etwas gar langsam. Wir haben in der Zwischenzeit getagt und einige der Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Das betrifft z. B. die Frage der Ausnahme der Lehrmittel. Da haben wir das Gefühl, dass mit der Frage der Rabatte in diesem Gesetz auch den Lehrmitteln Genüge getan werde. Wir haben das Klagerecht der Autorinnen und Autoren aufgenommen; das ist bei uns ursprünglich einfach vergessen gegangen. Wir haben gegen eine periodische Überprüfung der Wirkung dieses Gesetzes gestimmt, dies in Einklang mit dem Ständerat. Wir haben uns bei der Überprüfung von allfälligen Missbräuchen dem Beschluss des Ständerates, dass der Preisüberwacher die Preise überwachen soll, angeschlossen. Es bleiben also noch zwei Differenzen. Eine davon, die zweite, erachte ich als zentral für dieses Gesetz.
Die erste Differenz finden wir in der Präambel. Die Mehrheit unserer Kommission ist für die Abstützung dieses Gesetzes auch auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung, der sich auf die Kultur bezieht. Ich möchte dazu die Begründung des Initianten vorlesen: "Ein Buch ist viel mehr als ein simples kommerzielles Produkt oder ein Konsumobjekt. Es vermittelt Wissen und Ideen, es befasst sich mit der realen Welt oder mit einer Fantasiewelt, es drückt Emotionen aus und ist Nährboden für Träume. Als Verbreiter von Sprache ist es für die Identität von besonderer Bedeutung. Kurz, das Buch ist ein zentraler Faktor der Kultur." Die Mehrheit unserer WAK sieht das auch so und möchte sich deshalb in der Präambel auch auf den Kulturartikel abstützen. Dieser Entscheid fiel mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Mit der Differenz zum Ständerat bei Artikel 2 Absatz 2 befinden wir uns im sogenannten Geltungsbereich. Unser Rat hat sich am 27. Mai des letzten Jahres mit 107 zu 67 Stimmen der WAK angeschlossen und damit festgehalten, dass das Gesetz für in die Schweiz gesendete Bücher, die per elektronischem Vertrag im Ausland bestellt wurden, nicht gilt. Wir haben also eine Ausnahme für den grenzüberschreitenden Internetbuchhandel gemacht. Der Ständerat hat hier eine Diskriminierung gegenüber dem Versandhandel gesehen und hat das jetzt so geregelt, dass er sowohl den Versandhandel als auch den Internethandel nicht dem Gesetz unterstellen möchte. Das heisst also, dass der gesamte grenzüberschreitende Buchhandel vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden soll.
Die Mehrheit der WAK unseres Rates unterstützt diese Idee; der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen. Die Minderheit der WAK gewichtet die so entstehende Diskriminierung des Inlandhandels als so stark, dass sie Ihnen empfiehlt, den ganzen grenzüberschreitenden Handel dem Gesetz zu unterstellen, also keine Ausnahme zu schaffen und Artikel 2 Absatz 2 ersatzlos zu streichen. Sie berücksichtigt so auch das klar formulierte Anliegen der Branche, für die dieser [PAGE 1838] Passus matchentscheidend ist. Die Mehrheit hingegen will diese Ausnahme insbesondere wegen des grossen Kontrollaufwandes, ja der Unmöglichkeit einer Kontrolle einfügen und verweist auf die Gesetzgebungen in Frankreich und in Deutschland. Diese beiden Länder haben allerdings nur einen bescheidenen Import von Büchern in ihren Landessprachen, das lässt sich eigentlich nicht mit der Schweiz vergleichen. Österreich hingegen schliesst nur den grenzüberschreitenden Internethandel aus, und die Überprüfung, zum Beispiel in Bezug auf Deutschland, funktioniert, wie wir uns erklären lassen konnten.
Im Namen der Mehrheit der WAK empfehle ich Ihnen, sich dem Ständerat anzuschliessen. Persönlich werde ich mit der Minderheit stimmen.
Der Antrag Freysinger ist ein Eventualantrag zum Minderheitsantrag Hassler. Ich kann Ihnen den Antrag Freysinger empfehlen, wenn in der ersten Abstimmung die Mehrheit durchkommt; er verlangt das, was Sie letztes Mal im Nationalrat beschlossen haben. Was den Einzelantrag Rennwald betrifft, kann ich Ihnen keine Empfehlung machen. Er lag einmal in der Kommission vor, wir berieten aber nicht darüber. Ich persönlich denke, dass ich ihn unterstützen werde, weil er eigentlich in das Gesetz hineinpasst und garantiert keinen Schaden anrichtet.