Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2010-12-06
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-06
Wortprotokoll
Monsieur Favre, puisque vous parlez d'exclure de cette loi le commerce par Internet au nom des accords de libre-échange, je vous invite simplement à relire l'arrêt rendu par la Cour de justice européenne en la matière, parce que - et vous le savez pour en avoir parlé en commission - cette cour protège effectivement cette notion.
Zur Erinnerung einfach nur so viel: Wir haben in der letzten Zeit dieses Geschäft vor uns hergeschoben und haben eigentlich seit drei Jahren Spuren der Aushöhlung aufgrund der fehlenden Buchpreisbindung feststellen müssen. Ich gehe auf die Initiative nicht mehr gross ein; aber wir haben in den letzten Jahren, in denen wir diese Vorlage vor uns hergeschoben haben, feststellen müssen, dass zahlreiche kleinere, aber auch mittlere Buchhandlungen in allen Landesteilen ihre Türen schliessen mussten. Die noch existierenden kleineren Buchhandlungen sind ohne Buchpreisbindung gefährdet. Nicht alle können, wie dies gegenwärtig Ex Libris auf seiner Homepage macht, alle Bücher, die sie im Sortiment haben, mit einem Rabatt von 20 oder sogar 30 Prozent anpreisen.
Dieser Preiskampf hat zur Folge, dass primär Bestseller verkauft werden. Die sind zwar billiger im Angebot; aber diese Verkaufsstrategie hat zur Folge, dass in den letzten Jahren alle Bücher, die nicht auf der Bestsellerliste figurieren, insgesamt teurer geworden sind. Es ist nicht erstaunlich, dass Ex Libris seinen Kampf gegen die Buchpreisbindung fortsetzt, hat sich doch dessen Chef vor zwei Jahren in der "Handelszeitung" als Robin Hood der Kunden bezeichnen lassen. Ex Libris hat sich in den vergangenen Monaten offensichtlich im Ständerat mit Erfolg dafür eingesetzt, dass der Internethandel nicht diesem Gesetz unterstellt wird. Mit dieser Ausnahme, die vom Ständerat gutgeheissen wurde, untergraben wir schlicht und einfach die Substanz dieser Vorlage. Mit der Ausweitung der Ausnahme auf den gesamten Internethandel hat es der Ständerat fertiggebracht, dass dieser wachsende Teil des Buchhandels von der Buchpreisbindung ausgenommen würde, was schlicht absurd wäre.
Ein Blick ins nahe Ausland zeigt, dass sämtliche Nachbarländer eine Buchpreisbindung nicht nur für den stationären Handel, sondern sehr wohl auch für den Online-Handel mit gedruckten Büchern kennen. Diese Regelung funktioniert nicht zuletzt auch deshalb, weil selbst grosse Online-Anbieter wie Amazon sich daran halten und die Buchpreisbindung, die vorgegeben ist, akzeptieren; die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer werden sogar über die Grenzen hinaus eingehalten.
Der Ständerat hat die bereits schlechte Lösung der Mehrheit unseres Rates noch abgeändert. Er hat unsere Vorlage nicht verbessert, sondern sie noch um eine zusätzliche Rechtsungleichheit erweitert, indem er den gesamten Internethandel ausklammern will. Diese vom Ständerat formulierte Ausnahme ist schlicht stossend. Sie ist keine Verbesserung gegenüber der bereits schlechten Fassung des Nationalrates, im Gegenteil, sie führt lediglich zur Aushöhlung der Vorlage.
Ich lade Sie ein, unsere früheren Fehler zu korrigieren und den Antrag Hassler, welcher die Streichung aller Ausnahmen in Absatz 2 verlangt, zu unterstützen. Nur mit der Streichung aller Ausnahmeregelungen in Absatz 2, also auch der vom Ständerat postulierten Ausnahme für den Internethandel, können wir das Ziel realisieren, das wir uns initial vorgenommen haben. Ziel dieser Vorlage war und ist es auch heute, ohne öffentliche Subventionen eine vielfältige Verlags- und Buchhandelslandschaft in unserem Land zu erhalten. Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit Hassler zu.