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preparatory:AB 113789

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 2. September 2009 zum Bericht der WBK-NR zur vorliegenden parlamentarischen Initiative der vorgeschlagenen Änderung des Tierschutzgesetzes grundsätzlich zugestimmt. Damit hat der Bundesrat seine Haltung bestätigt, die bereits in Artikel 175 der von ihm erlassenen Tierschutzverordnung zum Ausdruck kommt. Artikel 175 sieht für Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine ja bereits ein Strassentransitverbot vor. Der Bundesrat hat aber in seiner schriftlichen Stellungnahme auch darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Verankerung des Verbots auf Gesetzesstufe die Verhandlungen mit der EU belasten könnte. Dies ist sicher ein Nachteil dieser parlamentarischen Initiative. Ich habe Ihnen, Frau Bruderer, eben gut zugehört; ich bin mir nicht sicher, ob es uns den Rücken stärkt oder nicht.

Im Ständerat wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass das, was in dieser Sache auf Verordnungsstufe geregelt ist, nicht auch im Gesetz geregelt werden muss. Ich kann Ihnen nur in aller Kürze zurufen: Der Bundesrat will am jetzigen Transitverbot festhalten. Auch der Bundesrat will keine Transporte von Schlachttieren durch die Schweiz, und wir werden uns auch in den Verhandlungen mit der EU für eine Weiterführung des Status quo einsetzen, mit oder ohne zusätzliche Regelung im Tierschutzgesetz.