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preparatory:AB 11380

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-14

Wortprotokoll

Zu Artikel 3 ist kurzfristig noch ein Änderungsantrag eingereicht worden, der Antrag Leuenberger auf Zustimmung zum Nationalrat.

Unsere Kommission erklärt dazu Folgendes: Dieser Artikel definiert die Bedingungen für die den Unternehmen gewährten Unterstützungen. Der Nationalrat verlangt als zusätzliche Bedingung für eine Unterstützung die Sicherstellung einer beruflichen Grundausbildung, ein Lehrstellenangebot. Ihre Kommission hat sich fast einstimmig - mit nur einer Gegenstimme - gegen diese zusätzliche Bedingung ausgesprochen und empfiehlt, an der ursprünglichen Fassung unseres Rates festzuhalten.

Sie empfiehlt dies vor allem aus folgenden Gründen: Die zusätzlich vom Nationalrat eingefügte Bedingung ist zwar in ihrer Grundintention richtig, aber im vorliegenden Entwurf am falschen Ort. Mit der Vorlage über die wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete wollen wir Unternehmen in den eher strukturschwächeren Regionen ansiedeln. Das ist die primäre Zielsetzung. Mit dieser zusätzlichen Bedingung würden wir aber eine wesentliche Förderungswirkung wegnehmen, da die unterstützten Betriebe zum Teil gar nicht in der Lage wären, diese Garantie abzugeben.

Bei den bisher unterstützten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Ansiedlungen von ausländischen Unternehmen, Neugründungen oder Unternehmen, die durch eine Restrukturierung neue Zukunftsperspektiven erhalten sollen. In der Mehrheit der Fälle handelt es sich um relativ kleine Betriebe. Nun sind aber erstens ausländische Unternehmen mit unserem Berufsbildungssystem nicht von vornherein vertraut. Sie würden wahrscheinlich unter diesen Bedingungen auf eine Ansiedlung überhaupt verzichten. Zweitens haben sowohl diese ausländischen Unternehmen wie auch neu gegründete Firmen nicht die notwendigen Strukturen, um eine solche Grundausbildung anzubieten. Drittens hat es sich gezeigt, dass gerade sehr spezialisierte Unternehmen oft nicht in der Lage sind, die Bedingungen einer beruflichen Grundausbildung zu erfüllen.

Ziel der Vorlage ist es, Unternehmen in den Erneuerungsgebieten zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und damit zu regionalen Entwicklungen einen positiven Beitrag zu leisten. Das Instrument hat sich bisher als effizient erwiesen und sollte nach Ansicht der klaren Mehrheit der Kommission nicht mit zusätzlichen Bedingungen belastet werden, die allenfalls von den potenziell infrage kommenden Unternehmen gar nicht erfüllt werden könnten. Ihre Kommission beantragt Ihnen also Festhalten an der Fassung, wie sie unser Rat am 7. Dezember 2000 beschlossen hat.

Jetzt wird Ihnen Herr Leuenberger noch seinen Antrag begründen, nehme ich an. Herr Leuenberger konnte leider gestern an der Sitzung der WAK nicht teilnehmen. Daher hat er wahrscheinlich kurzfristig noch diese Eingabe gemacht.