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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2010-12-06

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-06

Wortprotokoll

Die Frage, die durch den Evaluationsbericht aufgeworfen wird, lautet: "Ist der Bilateralismus am Ende?" Vielleicht lautet sie auch: "Geht der Bilateralismus dem Ende entgegen?" Diese Frage mag Sie erstaunen, weil der bilaterale Weg in der Schweiz ja immer populärer wird und geradezu als Königsweg nach Europa dargestellt wird - aber er wird eben in der EU immer unbeliebter. Zwischen der Tatsache, dass man in der Schweiz den bilateralen Weg weitherum so positiv würdigt, und der Lagebeurteilung durch den Bundesrat besteht doch ein sehr bemerkenswerter Widerspruch. Der Bundesrat sagt ja, der Handlungsspielraum der Schweiz erodiere, er werde immer kleiner. Die Konferenz der Kantonsregierungen geht noch einen Schritt weiter und sagt, der Handlungsspielraum sei früher oder später null; es wird also keinen mehr geben. Ich finde, das ist doch eine sehr bemerkenswerte Diagnose jener beiden Gremien, die sich hauptsächlich mit Aussenpolitik beschäftigen: Landesregierung und Konferenz der Kantonsregierungen.

Die Diagnose ist unseres Erachtens richtig. Sie beruht nämlich auf der Einschätzung, dass die EU heute ganz klar eine härtere Gangart wählt als früher. Sie sagt: Schluss mit Sonderregelungen, die wir den eigenen Ländern nicht auch zugestehen! Sie sagt, die Neuverhandlung der bestehenden Verträge könne nur noch auf dem Gemeinschaftsrecht basieren und die Verhandlung neuer Verträge könne erst recht nur noch auf dem Gemeinschaftsrecht basieren. Damit bricht doch ein zentraler Pfeiler des Bilateralismus weg, nämlich die Gleichwertigkeit von EU-Recht und schweizerischem Recht als Ausgangsposition, von der aus dann Kompromisse und Verträge ausgehandelt werden. Die Schlussfolgerung daraus heisst: automatischer Nachvollzug anstelle des autonomen Nachvollzugs. Das ist die Frage, die aufgeworfen wird.

Selbstverständlich ist der automatische Nachvollzug ein "no-go"; das ist mir schon klar. Weil aber hier eben die zentrale Frage aufgeworfen wird, muss man weiterdenken; man kann nicht sagen, das sei ein "no-go", und aufhören. Die zentralen Themen sind nämlich die Souveränität und die Unabhängigkeit der Schweiz. In Tat und Wahrheit wird durch den autonomen und mehr noch durch den automatischen Nachvollzug unsere nationale Selbstbestimmung ausgehöhlt, so oder so, und die Fremdbestimmung durch die EU nimmt zu. Der Bilateralismus kann dieses Problem nicht lösen, weil er es selber schafft. Lösen kann dieses Souveränitätsproblem nur der EU-Beitritt. Dort schwindet zwar die Selbstbestimmung auch, aber sie wird nicht durch [PAGE 1858] Fremdbestimmung ersetzt, sondern durch Mitbestimmung. Der Souveränitätsverlust wird durch Souveränitätsgewinn kompensiert.

Ich sage Ihnen: Wenn uns der bilaterale Weg in die strategische Sackgasse führt oder führen kann - das wird ja nicht ausgeschlossen -, dann braucht es doch einen Plan B! Dann müssen wir doch in Szenarien denken, dann müssen wir Varianten zur Verfügung haben. Und die einzige Alternative zur Fortsetzung des bilateralen Weges ist nicht der Alleingang, ist auch nicht der Status quo: Die einzige Alternative ist der Beitritt. Ich weiss, er wird von der Rechten diffamiert, er wird von der Mitte tabuisiert. Aber vom Bundesrat erwarten wir, dass er diese Debatte deblockiert; sie ist in der Schweiz zu Unrecht blockiert. Der EU-Beitritt als alternative Strategie muss, Frau Bundesrätin, von der Regierung ausgearbeitet werden, aktiv und positiv. Er muss nicht Ihre Lieblingslösung sein; er ist es auch nicht, ich weiss das. Aber was, wenn der EU-Beitritt die einzige Lösung ist?

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