AB 113844
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat den unternehmerischen Spielraum der Landwirtschaft seit Mitte der Neunzigerjahre wesentlich vergrössert. Zahlreiche staatlich reglementierte und administrativ aufwendige Marktordnungen wurden aufgehoben, beispielsweise die Getreidemarktordnung und die Milchkontingentierung. Das Parlament hat den Bundesrat mit verschiedenen Vorstössen beauftragt, die Agrarpolitik weiterzuentwickeln. Insbesondere hat es mittels zweier Motionen eine verstärkte Zielausrichtung und eine entsprechende Weiterentwicklung beim Direktzahlungssystem gefordert. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass damit die Flächenmobilität erleichtert und dass mit den neuen Eintrittsgrenzen eine professionelle und unternehmerische Landwirtschaft gestärkt wird.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. September 2010 folgende Schwerpunkte für die Agrarpolitik 2014-2017 festgelegt: sichere Nahrungsmittelproduktion, effiziente Nutzung der Ressourcen, vitaler ländlicher Raum sowie Unternehmertum in der Land- und Ernährungswirtschaft. Im Rahmen des letzten Punktes sollen Regelungen, welche die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Betriebe einschränken, konsequent überprüft und wenn möglich beseitigt werden, ohne jedoch die Errungenschaften im Bereich der Ökologie und des Tierwohls infrage zu stellen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2011 eine Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017 eröffnen. Die Parteien, Verbände und interessierten Kreise können dann zu den konkreten Vorschlägen Stellung nehmen.