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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-03-14

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-14

Wortprotokoll

Ich gestatte mir als Nichtkommissionsmitglied einige Bemerkungen, und zwar gerade deshalb, Herr Kommissionspräsident, weil ich mir diesen Bericht zur Pflichtlektüre gemacht habe. Er gibt auch, Herr Bundesrat, einen sehr guten Überblick über die aussenwirtschaftspolitischen Aktivitäten der Schweiz. Zuweilen sind im Bericht auch Ausblicke auf Künftiges angesprochen. Gerade hier, Herr Bundesrat, würde ich mir für die Zukunft noch mehr wünschen. Ist es nicht möglich, eine Art Pendenzen- oder Aufgabenliste, geordnet nach Prioritäten, beizufügen? Uns muss nicht nur interessieren, was der Bundesrat getan hat, sondern auch, was er zu tun beabsichtigt. Die Legislaturziele sind dafür nicht geeignet, sind sie doch zu allgemein gehalten.

Nun möchte ich noch zu zwei Punkten im Bericht Stellung nehmen. Zum Problemkreis der Kumulierung oder, weniger technisch gesagt, der Verknüpfung von Freihandelsabkommen der Efta und derjenigen der EU mit Drittstaaten. Je öfter die EU einerseits und die Efta andererseits Freihandelsabkommen mit Drittstaaten abschliessen, umso mehr ergeben sich für unsere Exportwirtschaft dann Diskriminierungen, wenn die Ursprungsregeln nicht kumuliert sind. In einer globalisierten Wirtschaft fliessen Güterströme meistens nicht mehr nur zwischen der Schweiz und dem Land A, B oder C hin und her, sondern z. B. von der Schweiz nach Marokko und von dort, nach einer Weiterverarbeitung, in die EU. Es ist nun für die schweizerischen Exporteure unverständlich, wenn sich Freihandelsabkommen faktisch in den meisten Fällen gar nicht positiv auswirken, sondern das Gegenteil der Fall ist und sich die Exporteure mit schärferen Diskriminierungstatbeständen konfrontiert sehen als zuvor. Die Früchte der Freihandelsabkommen kann die Schweiz je länger, desto mehr nur dann ernten, wenn es ihr gelingt, ihre Abkommen mit denen der EU zu verknüpfen. Da wirken auf mich Sätze wie z. B. auf Seite 854 des Berichtes (Ziff. 3.1.1) ernüchternd, wo resigniert festgestellt wird: "Die EU ist gegenwärtig weder bereit, im Rahmen des Freihandelssystems zwischen EG, Efta- und MOES-Ländern die Vollkumulation der Ursprungsregeln einzuführen noch auf der Basis der parallelen FHA zwischen der EU und den Efta-Staaten mit Staaten des Mittelmeerraumes die diagonale Kumulation von Ursprungsregeln zu ermöglichen."

Dasselbe können Sie auf Seite 857 nochmals lesen. Ähnlich ernüchternde Töne, Herr Bundesrat, hörten wir vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem gleichen Problem mit osteuropäischen Ländern. Trotzdem ergaben sich dort plötzlich Umstände, welche zu einer kurzfristig mit der EU vereinbarten Koordination - sprich: diagonalen Kumulation - führten. Weshalb sollte dies in anderen Fällen nicht möglich sein? Wenn wir mit der EU nun auf Jahre hinaus - so sieht es im Moment ja aus - unsere Beziehungen bilateral weiter ausbauen, so sind es genau solche Punkte der Diskriminierung schweizerischer Exporteure, welche nun energisch angegangen werden müssen; dies zumal die EU auch sehr viel von uns will. Ich höre zudem, dass innerhalb der EU auch Sympathien für solche Anliegen vorhanden sind und es keineswegs so ist, dass wir völlig einseitig in der Rolle des "demandeur" sind. Auch die Wirtschaft in der EU hat Vorteile, wenn das Problem gelöst ist. Es geht dabei keineswegs allein um das Problem des passiven Textilveredelungsverkehrs mit den Mittelmeerstaaten, das mich natürlich besonders interessiert, sondern zunehmend auch um Probleme, welche andere Exportindustrien, insbesondere die Maschinenindustrie und die chemische Industrie, haben. Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Wert von Freihandelsabkommen für die Schweiz durch die EU systematisch gemindert wird. Ich denke, die Arbeit unserer Wirtschaftsdiplomatie ist erst dann gemacht, wenn Freihandelsabkommen durch Kumulierung vollwertig werden.

Zu einem anderen Punkt, der zum Grundsätzlichen gehört und den ich deshalb aufgreifen möchte: Weshalb gehen wir die Frage, ob wir mit der EU eine Zollunion eingehen können, nicht einmal systematisch an? Der unvermeidbare Zwang zur Zollabfertigung wird seit Vollendung des Binnenmarktes zunehmend zu einem Problem. Zeitverlust, die Bereitstellung von Dokumenten, teure Zusammenarbeit mit Spediteuren, Abfertigungsgebühren und firmenindividuelle, zum Teil sehr hohe Kosten "nagen" an der schweizerischen Konkurrenzfähigkeit.

Auch die Kosten, welche durch den Steuerzahler für die Zollabfertigung zu bezahlen sind, fallen ins Gewicht. Ohne Zollunion haben wir aufs Ganze gesehen Wettbewerbsnachteile; darüber besteht kein Zweifel - selbst wenn der EU-Aussenzoll höher ist als derjenige der Schweiz und die Branchen aufs Unterschiedlichste betroffen würden. Es ist mir auch klar, dass andere Rechtsnormen anzupassen oder zu übernehmen wären, wenn wir eine Zollunion eingehen würden.

Aber wenn wir eine Zollunion hätten, müsste gleichzeitig auch das Problem der Ursprungsregeln ein für allemal gelöst werden. Denn im innergemeinschaftlichen Warenverkehr will sich niemand mehr um solch technische Fragen kümmern.

"Freier Marktzutritt" war früher das meistgehörte Schlagwort in den Berichten zur Aussenwirtschaftspolitik. Im vorliegenden Bericht findet man das Postulat praktisch nicht mehr. Indessen bin ich der Meinung, dass man sich dieses Problems noch einmal annehmen sollte. Die Uhr tickt bezüglich der erwähnten Probleme; sie sollten angegangen werden.

In diesem Sinne nehme ich von diesem Bericht Kenntnis.

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