AB 113906
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06
Wortprotokoll
Gemäss Landwirtschaftsgesetz sind die Finanzmittel zugunsten der Landwirtschaft in Zahlungsrahmen festzulegen. Die aktuell gültigen Zahlungsrahmen laufen Ende 2011 aus. Üblicherweise wurden sie für vier Jahre festgelegt. Gemäss dem Willen des Parlamentes sollen mehrjährige Finanzvorlagen wie diese Zahlungsrahmen neu auf die Legislaturplanung abgestimmt werden. Das gilt für alle wichtigen Bereiche: die Bildung, die Forschung, die Entwicklungshilfe und eben auch die Landwirtschaft. Anschliessend an den Übergang wird, wie in allen andern Bereichen, wieder ein vierjähriger Zahlungsrahmen folgen. Gemäss diesem Auftrag wird der Bundesrat die Zahlungsrahmen zu Beginn der neuen Legislatur zusammen mit der Legislaturplanung vorlegen. Damit das möglich ist, braucht es für die Jahre 2012 und 2013 eine Zwischenlösung. Daher schlägt Ihnen der Bundesrat mit dieser Vorlage einen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft für die Jahre 2012 und 2013 vor, einen Zahlungsrahmen von total 6,728 Milliarden Franken.
Der Bundesrat zieht in der vorliegenden Botschaft Bilanz über die bisherige Agrarpolitik. Aus Sicht des Bundesrates ging die Entwicklung in die richtige Richtung: Die Land- und Ernährungswirtschaft wurde umweltgerechter und wettbewerbsfähiger. Der Bundesrat schlägt daher vor, die Massnahmen der Agrarpolitik 2011 zwei Jahre unverändert weiterzuführen. Damit setzt der Bundesrat auf Kontinuität.
Bei der Festsetzung der Zahlungsrahmen sind die Wirtschaftslage und die Situation der Bundesfinanzen zu berücksichtigen. Der Bundesrat beurteilt die Konjunkturentwicklung gedämpft optimistisch. Herr Schelbert, ich höre Sie: Sie haben soeben gesagt, der Bundesrat würde dauerhaft zu pessimistische Einschätzungen abgeben. Meine Lieben, ich hoffe natürlich, dass Sie Recht behalten.
Die nach wie vor angespannte Situation bei den Bundesfinanzen lässt jedoch kaum Spielraum für eine Erhöhung der Bundesmittel. Mit dem KOP 2012/13 hat der Bundesrat am 1. September 2010 ein Paket geschnürt, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Die Finanzplanung aus dem Jahre 2009 wurde um die um 2,5 Prozentpunkte zu hoch geschätzte Teuerung reduziert. Zusätzlich hat der Bundesrat gezielte Kürzungen vorgenommen. Er hat sich dabei auf Bereiche konzentriert, die nicht direkt einkommenswirksam sind und die Märkte nicht aus dem Gleichgewicht bringen. Diese Entscheide zum KOP sind logischerweise auch in die Zahlungsrahmen 2012 und 2013 einbezogen worden.
Der Bundesrat erachtet die vorgeschlagenen Zahlungsrahmen trotz des Konsolidierungsprogramms als sozialverträglich. Der geschätzte Strukturanpassungsprozess liegt ganz leicht unter jenem, den das Parlament für die laufende Periode vorgesehen hatte. Die Unterstützung der Landwirtschaft wird somit so fortgesetzt, dass der laufende Prozess weitergeführt werden kann. Die Zeit bis 2013 will der Bundesrat nutzen, um die Weiterentwicklung der Agrarpolitik vorzubereiten und tragfähige Lösungen für die Periode 2014-2017 zu finden. Der Bundesrat beschloss deshalb im Herbst, eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes vorzubereiten. Die entsprechende Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 wird der Bundesrat Ende 2011 verabschieden. Diese wird auch einen Vorschlag für den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2014 bis 2017 enthalten.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die vorberatende Kommission Eintreten empfiehlt und die Kommissionsmehrheit den Schrittwechsel vollziehen will, wie er in den anderen Politikbereichen auch erfolgt. Ich habe aufgrund der Beratungen und der Anträge Ihrer Kommission allerdings auch zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat mit dem langfristig angelegten und sozialverträglichen Entwurf einen schweren Stand hat. Nur der Entwurf des Bundesrates erlaubt jedoch die Einhaltung der Schuldenbremse. Ich bedaure, dass die Mehrheit der vorberatenden Kommission dem Entwurf des Bundesrates nicht folgen wollte.
Noch kritischer stehe ich den Minderheitsanträgen II und III gegenüber, welche statt der zweijährigen wieder vierjährige Zahlungsrahmen fordern. Diese beiden Anträge lehne ich im Namen des Bundesrates dezidiert ab, und zwar aus folgenden Gründen: Sie stehen im Widerspruch zu den Entscheiden und Forderungen des Parlamentes, wonach die wichtigen Finanzvorlagen auf den Legislaturplan abzustimmen sind. Eine Zustimmung würde ein Präjudiz für Ausnahmen in anderen Bereichen wie Bildung, Forschung und Entwicklungshilfe bilden, welche neu auch auf den Legislaturplan abgestellt werden. Damit würden Sie die Gleichbehandlung aller Politikbereiche gefährden, denn es würde dadurch auch die Koordination mit der vom Parlament geforderten Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2014 infrage gestellt. Schliesslich beanspruchen die Minderheitsanträge II und III mehr Mittel, und dadurch würde die Mehrbelastung des Bundeshaushaltes für vier Jahre fixiert, was die Einhaltung der Schuldenbremse noch schwieriger gestalten würde.
Ich bitte Sie daher eindringlich, die Minderheitsanträge II und III abzulehnen, weil diese Ihre eigenen Beschlüsse und Forderungen nach Synchronisation der Finanzbeschlüsse mit dem Legislaturplan aushebeln und weil sie mehr Finanzmittel für die Dauer von vier Jahren beanspruchen. Zum Antrag der Mehrheit und zum Antrag der Minderheit I ist festzuhalten, dass diese zwar auch zusätzliche Mittel beanspruchen, sich aber an der zweijährigen Periode orientieren.
Der Zahlungsrahmen muss für die Landwirtschaft verkraftbar sein. Der Entwurf des Bundesrates ist nach seiner Auffassung verkraftbar. Er würde, wie dargelegt, die Strukturveränderung in der Landwirtschaft nicht beschleunigen, im Gegenteil, der Strukturwandel geschieht auch mit der Version Bundesrat, wie bisher, sozialverträglich.
Ich stelle fest, dass der Entwurf des Bundesrates in Ihrem Rat einen schweren Stand haben wird, zumal auch die Kommissionsmehrheit davon abweichen will. Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie dennoch, seinen Empfehlungen und seinen langfristig ausgerichteten Absichten zu folgen.
Ganz zum Schluss, Frau Fässler: Die Aussage von Herrn Hassler stimmt natürlich nur, wenn keine weitere Milchmengenausweitung stattfinden wird.
[PAGE 1853]