Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2010-12-06
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Wir befinden uns bei diesem Geschäft in der Nachbearbeitung des Konflikts des Bundesrates mit dem Generalsekretär der OECD vom Frühjahr 2009. Der Generalsekretär hat damals der Ländergruppe der G-20 Informationen über steuerpolitische Verhaltensweisen der OECD-Mitgliedstaaten zukommen lassen. Der Bericht teilte die Staaten in verschiedene Gruppen ein, je nachdem, wie weitgehend die internationalen Standards bezüglich Informationsaustausch in Steuersachen von ihnen umgesetzt wurden oder eben nicht umgesetzt wurden. Die Schweiz befand sich damals, wie Sie wissen, auf der Liste der Sünder. Sie hat sich dann durch die Bereitschaft, Artikel 26 des OECD-Musterabkommens bezüglich Amtshilfe in Steuersachen in ihre Doppelbesteuerungsabkommen zu integrieren, schnell aus dieser ungemütlichen Lage befreit. Das ist inzwischen schon in zahlreichen Abkommen umgesetzt worden.
Der erste Fehler des Generalsekretärs der OECD bestand darin, Informationen an eine Ländergruppe weitergegeben zu haben, die gar nicht Teil der OECD war und daher auch kein Recht auf solche Informationen hatte. Sein zweiter Fehler bestand darin, Informationen weitergegeben zu haben, die er zu diesem Zeitpunkt nicht hätte weitergeben dürfen. Er hat seine Kompetenzen überschritten, denn in der OECD gibt es Regeln für solche Fälle, die insbesondere auch vom leitenden Personal eingehalten werden müssen. Eine dieser Regeln besagt, dass der Generalsekretär nicht Informationen über Mitgliedländer verbreiten darf, ohne diese Mitgliedländer vorher zu konsultieren. Das hat er unterlassen. Eine zweite Regel besagt, dass der materielle Inhalt eines Berichtes von den zuständigen Arbeitsgruppen formell akzeptiert werden muss, bevor er publik gemacht werden darf. Auch darüber hat sich der Generalsekretär hinweggesetzt.
Der Bundesrat hat mehrfach gegen das Vorgehen des OECD-Generalsekretärs protestiert, zunächst erfolglos, später dann zeigte sich Herr Gurria einsichtig und gelobte Besserung.
Auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates griff den Vorfall auf und legte dem Plenum eine Motion vor, die den Bundesrat beauftragte, anlässlich der nächsten Sitzung des Ministerrates der OECD zu verlangen, offiziell zum Bericht des OECD-Generalsekretärs an die G-20 konsultiert zu werden. Der Nationalrat nahm diese Motion zwar in der Herbstsession des Jahres 2009 an, bis sie dann aber dem Ständerat vorlag, war der im Text enthaltene Termin längst überschritten. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates strich folgerichtig den überholten Passus und ersetzte ihn durch eine zeitlos gültige Formulierung. Der Auftrag der Motion lautet nun: "... wird der Bundesrat beauftragt, dem Ministerrat der OECD zu beantragen, die OECD-Mitglieder offiziell zu vom Generalsekretär der OECD zuhanden der G-20 erstellten Berichten zu konsultieren."
Natürlich hat sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates dieser Abänderung angeschlossen. Es würde schliesslich keinen Sinn machen, den Bundesrat zu einer Intervention zu einem Zeitpunkt zu verpflichten, der bereits hinter uns liegt. Mit der jetzt vorliegenden Fassung der Motion stärken wir dem Bundesrat generell den Rücken im Umgang mit dem Generalsekretariat der OECD in Paris; das kann angesichts dessen, was vorgefallen ist, sicher nicht schaden.
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, der Motion in der vom Ständerat beschlossenen Fassung zuzustimmen.