Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-06
Wortprotokoll
Die Zulassung des Doppelbürgerrechtes am 1. Januar 1992 erfolgte im Rahmen einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes, welche in erster Linie das Bürgerrecht der Ehegatten betraf. Erleichterungen beim Doppelbürgerrecht waren beispielsweise von den schweizerischen Wirtschaftsverbänden gefordert worden. Ausserdem gab es schon vor dieser Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zahlreiche Doppelbürger. Dazu gehörten insbesondere Kinder aus national gemischten Ehen, die bereits als Doppelbürger in der Schweiz geboren wurden. In der Praxis führte dies zu keinen nennenswerten Problemen. In einem Bericht vom Dezember 2005 kam das Bundesamt für Migration ebenfalls zum Schluss, dass das Doppelbürgerrecht zu keinen Schwierigkeiten geführt hatte.
Ein Verbot des Doppelbürgerrechtes würde zwar zu weniger Einbürgerungen führen, davon wären jedoch insbesondere sehr gut integrierte Angehörige unserer Nachbarländer betroffen. Diese würden auch ohne Doppelbürgerrecht Teil unserer ständigen Wohnbevölkerung bleiben. Zudem wäre bei einem Verbot mit Retorsionsmassnahmen gegen Schweizer Doppelbürger im Ausland zu rechnen. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Schweizerinnen und Schweizer. Allfällige Vorteile einer anderen Staatsangehörigkeit berühren deshalb das schweizerische Recht nicht.