Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-06
Wortprotokoll
Sonderflüge führt das Bundesamt für Migration nur dann durch, wenn mehrere Versuche, eine Person zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen, erfolglos waren. Die Organisation und Durchführung von Sonderflügen ist eine äusserst komplexe Angelegenheit. Die Zusammenarbeit aller beteiligten Partner - Kantone, Herkunftsstaaten, Transitstaaten, Flughafenbehörden usw. - muss im richtigen Moment einwandfrei funktionieren, damit ein Sonderflug erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden kann.
Es ist bis zu einem gewissen Grad unvermeidbar, dass einzelne Sonderflüge annulliert oder abgebrochen werden müssen oder Personen im Herkunftsstaat nicht übergeben werden können. In diesem Fall wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Rückführung organisiert. Beim Sonderflug vom letzten Oktober nach Gambia wurde die Ausstellung der Landebewilligung durch die gambischen Behörden nicht verweigert, sondern erfolgte lediglich zu spät. Daher musste der Flug nach Banjul annulliert werden. Die fünf Gambier, welche sich geweigert hatten, in ihr Herkunftsland auszureisen, wurden bis heute nicht zurückgeführt. Sie werden mit einem der nächsten Sonderflüge zurückgeführt.
Der Sonderflug in die Türkei vom 29. August dieses Jahres ist aufgrund der zu spät eingetroffenen Landebewilligung gescheitert, und die zwei für den Flug vorgesehenen türkischen Staatsangehörigen konnten bis zum heutigen Zeitpunkt nicht zurückgeführt werden. Abklärungen durch die Schweizer Botschaft in Ankara haben ergeben, dass die Gründe für die Verspätung der Bewilligung bei internen Kommunikationsproblemen der zuständigen türkischen Behörden zu finden sind. Einer der zwei ausreisepflichtigen türkischen Staatsangehörigen befindet sich heute im Strafvollzug im Kanton Freiburg und wird erneut für einen Sonderflug angemeldet werden. Die andere Person befindet sich im Kanton Thurgau in Ausschaffungshaft und ist für den nächsten Sonderflug vorgesehen.
Die Organisation und die Planung von Sonderflügen erfordern einen grossen Aufwand für alle involvierten Parteien. So müssen die türkischen Behörden bei Sonderflügen jeweils mit einer Vorlaufzeit von dreissig Tagen über den genauen Flugplan informiert werden. Angesichts der bevorstehenden Festtage und der Verfügbarkeit der Polizeikräfte im Zusammenhang mit dem WEF von Ende Januar 2011 wird der nächste Sonderflug in die Türkei voraussichtlich Anfang Februar 2011 organisiert werden.
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