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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-07

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-07

Wortprotokoll

Wir sind hier, bei Artikel 15 Absatz 5, beim schon mehrfach diskutierten Thema der Presseförderung. Ihren Voten habe ich entnehmen können, dass sich hier an sich alle klar darüber sind: Wir wollen eine Vielfalt der Presse in der Schweiz, wir wollen, dass in den Regionen nicht nur die grossen Tageszeitungen, sondern auch die Erzeugnisse der regionalen Presse eine Zukunft haben; dies im Sinne der Meinungsvielfalt, dies auch in dem Sinne, dass es für die Demokratie wichtig ist, eine möglichst breite Information auf verschiedenen Ebenen zu gewährleisten. Wir sind uns aber auch alle einig, dass in den letzten Jahren eher eine Konzentration der Presse stattgefunden hat. Wir wissen, dass sehr viele Journalisten unter grossem Zeitdruck stehen, dass sie breite Dossiers zu betreuen haben und dass dies nicht immer die Qualität des Inhalts fördert. Die Frage ist nun: Erreichen wir mit der [PAGE 1875] Presseförderung, wie sie vorgesehen ist, die Aufrechterhaltung der Breite der Medienlandschaft? Erreichen wir auch eine entsprechende Qualität der Berichterstattung, oder gibt es dazu zielführendere Instrumente?

Bereits im Jahre 2007, bei der letzten Änderung des Postgesetzes, wurde deshalb durch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates das Kriterium "Kopfblatt" in die Diskussion eingebracht. Man wollte damit Zeitungen ausschliessen, die in einem Kopfblattsystem erscheinen, dessen Hauptzeitung eine in der Verordnung zu bestimmende Auflage überschreitet. Das, was Sie jetzt ins Gesetz aufnehmen wollen, war damals auf Stufe Verordnung vorgesehen. Der Nationalrat erteilte dem Vorschlag der SPK-NR aber eine Abfuhr, weil man keine Auflagenzahl festschreiben wollte - weder auf Stufe Verordnung noch auf Stufe Gesetz. Somit fand die heutige Gesetzesbestimmung in den Räten damals eine Mehrheit.

Wenn Sie das Kopfblattsystem heute erneut diskutieren wollen, so haben wir dagegen mehrere Bedenken vorzubringen. So ist es nach wie vor sehr schwierig, eine klare Definition dafür zu finden, was ein Kopfblattsystem überhaupt ist; heute fehlt dazu eine klare Definition. Die Gründe, die 2007 zum Verwerfen des Vorschlags vorgebracht wurden, haben aus unserer Sicht auch heute noch Gültigkeit. Wir möchten auch einwenden, dass unklar ist, ob die gewünschte Situation mit dem Ausschluss der Kopfblätter aus der Presseförderung effektiv erreicht wird. Das Ziel der Presseförderung ist unseres Erachtens wichtig. Erreicht werden soll es über die generellen Ressourcen, über welche Regional- und Lokalzeitungen verfügen, über das Inserateaufkommen, aber nicht unbedingt über das Kriterium, ob es ein Kopfblattsystem gibt oder nicht. Es ist verständlich, dass man gewisse Teile der Berichterstattung einkauft, um gerade dem Kostendruck begegnen zu können.

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass im Bereich der Presseförderung derzeit mehrere Vorstösse vorliegen. Mein Departement ist derzeit daran, einen Bericht über die Medienvielfalt für eine neue, breitabgestützte Diskussion zu erarbeiten. Es gibt ferner eine parlamentarische Initiative Ihrer Staatspolitischen Kommission zum Thema Presseförderung, mit der erneut die ganze Frage des Modells der Tarifvergünstigung evaluiert wird und alternative Formen der Presseförderung geprüft werden. Nächstes Jahr werden wir also ohnehin erneut eine Grundsatzdebatte führen. Wir meinen daher, die Minderheit Rickli Natalie weise, wie das auch Herr Nationalrat Schenk dargelegt hat, sowohl bei Absatz 5 als auch bei Absatz 6, bei der Höhe der für die indirekte Presseförderung zu allozierenden Gelder, den Weg.

Ich bitte Sie daher, dieser Linie zu folgen.