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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-08

Wortprotokoll

Der Motionär kritisiert zum Ersten, dass die KMU zu wenig von der Möglichkeit Gebrauch machen können, auf die Revision ihrer Jahresrechnung zu verzichten. Die Zahlen zeigen aber, dass der Verzicht auf die Revision in der Praxis ausserordentlich erfolgreich ist. In den mehr als zwei Jahren seit Inkraftsetzung des neuen Rechts im Jahr 2008 haben 82 Prozent aller neugegründeten Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften auf die Revision verzichtet. Schaut man sich den Gesamtbestand an, so sieht man, dass heute rund 50 Prozent der Jahresrechnungen aller Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften nicht mehr revidiert werden.

Mit Blick auf die noch ausstehenden Verzichtserklärungen ist davon auszugehen, dass die Revision der Jahresrechnung heute nicht mehr die Regel, sondern vielmehr bereits die Ausnahme darstellt. Es kommt hinzu, dass durch die Anhebung der Schwellenwerte künftig noch mehr Unternehmen auf die Revision werden verzichten können. Zu denken ist an Unternehmen, die zwar über wenige Arbeitnehmer, dafür aber über ansehnliche Bilanzsummen oder Umsatzerlöse verfügen. Viele andere Unternehmen werden neu nur noch eingeschränkt statt ordentlich revidieren. Das bedeutet, dass die Verlässlichkeit der Jahresrechnungen dieser Unternehmen abnehmen wird. Ob diese Deregulierung langfristig volkswirtschaftlich sinnvoll ist, wird sich weisen. Ich persönlich habe, ehrlich gesagt, meine Zweifel.

Zusammenfassend kann ich festhalten, dass das Anliegen des Motionärs in diesem Punkt erfüllt ist, weil bis heute die allermeisten KMU bereits auf die Revision verzichtet haben oder noch verzichten werden.

Zum zweiten und dritten Punkt der Motion: Sie betreffen das interne Kontrollsystem bzw. die Angaben zur Risikobeurteilung im Anhang zur Jahresrechnung. Der Motionär ist der Auffassung, dass die Vorgaben des Gesetzgebers und der Revisionsbranche zu diesen beiden Instrumenten für KMU zu aufwendig ausgefallen seien. Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft zur Revision des Aktienrechts vorgeschlagen, die Bestimmung zur Risikobeurteilung in den Lagebericht zu verschieben. Damit wird der Anwendungsbereich der Bestimmungen zum internen Kontrollsystem und zur Risikobeurteilung harmonisiert, und die wenig ergiebige Prüfung der Risikobeurteilung durch die Revisionsstelle entfällt.

Der Bundesrat hat also bereits vorgeschlagen, dass internes Kontrollsystem und Risikobeurteilung nur für Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte ein Thema sein sollen. Durch die Erhöhung der Schwellenwerte haben Sie den Anwendungsbereich dieser beiden Instrumente zusätzlich eingeschränkt, was zu einer weiteren Entlastung der betroffenen Firmen führen wird. Schade ist es um den Aufwand, den viele Unternehmen seit 2008 in die Verbesserung ihrer Prozesse zur internen Kontrolle und Risikobeurteilung gesteckt haben. Dieser würde jetzt wohl vielfach verpuffen. Aber auch hier gilt: Durch die Anhebung der Schwellenwerte werden internes Kontrollsystem und Risikomanagement ohnehin nur für Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte ein Thema sein. Das Anliegen des Motionärs ist daher auch in diesen Punkten bereits erfüllt.

Jetzt noch zu etwas anderem: Herr Büttiker kritisiert in seiner Motion weiter, dass in der Praxis eingeschränkt prüfende Revisionsstellen, also Revisionsorgane, welche die KMU im Sinne einer "Revision light" prüfen, von diesen mehr verlangen, als vom Gesetz vorgeschrieben wird. In Ihrer Kommission hat das ebenfalls für Diskussionen gesorgt, und, wir haben es eben gehört, diese Praxis wurde jetzt auch im Rat kritisiert.

Soweit Revisionsunternehmen ganz bewusst das fehlende Expertenwissen von Unternehmen ausnützen und diesen Dienstleistungen aufschwatzen, ist dies natürlich absolut verwerflich. Es ist aber allen klar, dass die Einführung von neuem Recht immer mit gewissen Unsicherheiten verbunden ist. Insofern möchte ich nicht allen Revisionsstellen böse Absichten unterstellen, wenn sie über die Vorgaben des Gesetzgebers und des Berufsstandes hinausgehen. Es gibt aber sicher auch hier, wie in jeder Branche, schwarze Schafe. Da stellt sich aber die Frage, ob gleich die Spielregeln für alle geändert werden müssen, um ein paar schwarze Schafe zu bekämpfen. Der Bundesrat hält es für zielführender, wenn die Berufsverbände ihre Mitglieder zur [PAGE 1926] Ordnung rufen und ihre Anstrengungen im Bereich der Weiterbildung verstärken. Im Übrigen werden die Missbräuche nach der Einführungsphase automatisch weniger, und hie und da muss sich ein Unternehmen halt auch einmal wehren.

Zusammengefasst: Die Motion ist mit der Anhebung der Schwellenwerte bereits erfüllt, und Missbräuche in der Praxis kann man nicht per Gesetz verbieten. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, die Motion abzulehnen. Wenn Sie die Motion annähmen, wüsste der Bundesrat im Moment nicht, was er mit dieser Motion noch machen soll - auch nicht aufgrund Ihrer Ausführungen von heute Morgen -, weil die wesentlichen Punkte erfüllt sind. Das, was wir nicht ändern können, ändern wir auch nicht, wenn Sie die Motion annehmen.