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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2010-12-08

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-08

Wortprotokoll

Vielleicht noch eine Vorbemerkung genereller Natur: Das Gesetz vorhin war sehr kompliziert. Irgendwie müssen wir generell einmal über die Bücher gehen und uns überlegen, wie wir solche Prozesse vereinfachen können. Es liegt schon in der Natur der Konstruktion der Gesetze. Vielleicht können wir das Vorgehen einmal ein wenig vereinfachen.

Ich sage das, weil es sich hier um ein einfaches Geschäft handelt. Es ist eine Motion Büttiker, vom Ständerat angenommen, welche die Vorschriften über das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement KMU-freundlicher gestalten will. Die Motion weist darauf hin, dass das neue Revisionsaufsichtsgesetz für die KMU eine verheerende Wirkung gehabt und eine verheerende Entwicklung ausgelöst habe; es ist eine Entwicklung, wie sie vom Parlament nicht gewollt war. Die Motion sagt auch, dass die wenigsten KMU, die eigentlich theoretisch, vom Gesetz her, auf die eingeschränkte Revision zielen könnten, das in der Praxis auch tun, weil Revisionsgesellschaften, Banken und Firmen unter einen indirekten Druck gesetzt würden. Ich sage Ihnen nun, worum es hier geht: Das führe dann dazu, dass KMU, die eigentlich nur eine eingeschränkte Revision haben, sich eben ordentlich revidieren lassen, und das kostet natürlich mehr. Obwohl sie also weniger machen müssten, machen sie freiwillig mehr; das kostet mehr, 25 bis 40 Prozent.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Ich nehme an, die Frau Bundesrätin wird dazu Stellung nehmen. Der unterlegene Teil der Kommission nimmt einen Teil dieser Argumente sicher auf. Der obsiegende Teil - die Kommission hat mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden - ist der Ansicht, dass den KMU durch das neue Revisionsrecht tatsächlich unverhältnismässig hohe Kosten entstehen, und beantragt, im Rahmen der Revision des Rechnungslegungsrechtes in Vorlage 2 die Schwellenwerte zu erhöhen. Das haben wir ja jetzt gehabt. Deshalb rennt hier die Motion offene Türen ein. Diesen Teil müssen wir also nicht annehmen, weil wir ja bereits entsprechend gehandelt haben. Aber die Kommission ist wie der Ständerat der Ansicht, dass es damit nicht getan ist. Es bedarf weiterer Massnahmen des Gesetzgebers - eben wegen der indirekten Auswirkungen.

Welches sind diese indirekten Auswirkungen? Die gesetzlichen Anforderungen wirken dort indirekt, wo sie als Vorbild dienen müssen, wo sie aber nach dem Willen des Gesetzgebers gar nicht gelten sollten. Ein Beispiel: Revisoren wollen sich absichern, um, wenn etwas schiefläuft, nicht später haftbar gemacht zu werden. Also schlagen sie die höheren Hürden vor, denn sie wollen ja nicht haften. Somit wird es für die KMU teuer, obwohl sie diese Auflagen eigentlich gar nicht erfüllen müssten. Ein anderes Beispiel: Mitarbeiter von Banken wollen sich bei der Kreditvergabe absichern, damit [PAGE 1925] sie sich später rechtfertigen können, wenn zum Beispiel die Kredite unsicher werden. Dann sagen sie sich halt: "Gut, dann nehmen wir eben das, was im Gesetz eigentlich für Grossunternehmen steht." Man will gewissermassen das Label, obwohl man das nicht müsste.

Hier sieht die Mehrheit der Kommission denn auch den Schwerpunkt, weil das andere ja, wie gesagt, erfüllt ist. Die Mehrheit der Kommission meint, dass sich der Bundesrat dieses Problems einmal annehmen sollte. Er sollte prüfen, wie häufig von Revisionsfirmen und Banken solche übertriebenen Revisionsanforderungen gestellt werden.

Ich beantrage Ihnen im Namen einer deutlichen Kommissionsmehrheit, die Motion in diesem Sinne anzunehmen.