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preparatory:AB 114094

Germanier Jean-René · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-08

Wortprotokoll

Ziff. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag Noser

Art. 58 Abs. 2

... Die mit unbeweglichen Gegenständen zusammenhängenden Geschäftsunterlagen sind indessen während zehn Jahren aufzubewahren ...

Schriftliche Begründung

Zwanzig Jahre sind eine sehr lange Zeit zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Neben dem nicht zu unterschätzenden Platz, der dafür benötigt wird, sollte nicht vergessen werden, dass solche Unterlagen auch immer noch von jemanden verstanden werden müssen. Nach zwanzig Jahren - also praktisch einem Generationenwechsel - könnte sich dies als eher schwierig herausstellen. Eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren ist ein vernünftig gewähltes Maximum.

[VS]

Ch. 4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition Noser

Art. 58 al. 2

... seront conservées pendant dix ans. Si, au terme ...

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