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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2010-12-08

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2010-12-08

Wortprotokoll

Wir haben über die Standards gesprochen, die der Rechnungslegung zugrunde gelegt werden wollen. Wir haben jetzt ein rechtsstaatliches Problem. Es geht um die Frage: Wer legt denn nun die Standards für die Rechnungslegung fest? Wer bezeichnet die Standards, welche als anerkannte Standards gelten können, als Standards, nach denen ein solcher Abschluss erstellt werden kann? Der Bundesrat und der Ständerat haben den Bundesrat als zuständige Stelle bezeichnet, welche diese anerkannten Standards bezeichnet. Die Börse hat im Rahmen ihrer Selbstregulierung bereits solche Standards festgelegt. Nun möchte eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission, dass der Bundesrat nur Standards festlegen kann, sofern die Börse für die börsenkotierten Gesellschaften nicht bereits einen Standard festgelegt hat.

Wir wenden uns aus grundsätzlichen Überlegungen gegen diese Abänderung. Diese Standards sollen konsequent vom Bundesrat festgelegt werden. Die Börse ist ein privater Akteur. Wir wollen aber, dass der Bundesrat das letzte Wort in Bezug auf die Frage hat, welche Standards gelten sollen und zur Anwendung gebracht werden können. Der Bundesrat wird selbstverständlich die Standards festlegen, welche auch die Börse verlangt; das wurde auch schon so in Aussicht gestellt. Der Bundesrat hat alles Interesse, dass die Börsen dann auch funktionieren. Es besteht in diesem Sinne kein Risiko. Es wird unter dem Strich vermutlich auch keine Änderung geben.

Ich bitte Sie aber aus rechtsstaatlichen Überlegungen, meiner Minderheit und damit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

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