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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2010-12-08

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-08

Wortprotokoll

Wir haben hier vier Stufen der Kontrolle. Wir haben das Recht des heutigen OR, dann haben wir das revidierte OR, das ist etwas höher, etwas schärfer, dann Swiss GAAP, noch eine Stufe höher, und dann zualleroberst IFRS. Jetzt geht es bei diesem Artikel nur darum - bildlich gesagt, damit man versteht, worum es geht -: Wie kann man als Minderheit von der untersten Etage gewissermassen im Schnellzug auf die oberste gelangen? Das neue Rechnungslegungsrecht gemäss dem neuen, revidierten OR ist schon eine höhere Stufe. Es erzielt schon mehr Transparenz, und gemäss dem neuen OR soll eigentlich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so dargestellt werden, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Dieses gegenüber heute erhöhte Niveau sollte eigentlich genügend Transparenz schaffen und auch für Minderheitsaktionäre genügen. Es gibt keinen Grund, zusätzlich das Minderheitenrecht einzuräumen, quasi gegen den Willen der Mehrheit einen teuren und komplizierten Abschluss nach anerkannten Standards, das heisst eben nach diesem allerhöchsten Standard, zu verlangen. Die Version des Bundesrates würde nämlich bedeuten, dass auch [PAGE 1908] kleine, kleinste Aktiengesellschaften, GmbH usw. einen grossen Aufwand hätten wegen - ich sage jetzt mal: - übertriebenem Minderheitenschutz.

Bei grösseren Gesellschaften, Frau Bundesrätin, das gestehen wir durchaus zu, kann man dies vorsehen bzw. muss man dies sogar vorsehen. Der Ständerat sollte dieses Problem bei grösseren Gesellschaften noch einmal vertieft anschauen. Aber zu diesem Zweck, damit der Ständerat das vertieft anschauen kann, müssen wir eben die Anträge Loepfe und Kaufmann annehmen, damit wir Differenzen haben. Es genügt ja, wenn Gesellschafter, die persönlich haften - das ist der Antrag Loepfe - oder die einer Nachschusspflicht unterstellt sind, den Schutz haben. Sollten aber die Anträge Loepfe und Kaufmann abgelehnt werden, ist auch die CVP/EVP/glp-Fraktion ganz dezidiert der Meinung, dass wir dann auf den Mehrheitsantrag einschwenken und den Minderheitsantrag ablehnen müssen.