Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-08
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, die Strafandrohung bei vorsätzlicher Körperverletzung sei zu verschärfen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 30. Mai 2008 die Motion zur Ablehnung empfohlen. Er hat vor allem darauf hingewiesen, dass bereits ein beträchtlicher Spielraum für hohe Strafen vorhanden ist, dass er jedoch von den Gerichten genutzt werden muss; das hat vorhin auch der Sprecher der Minderheit ausgeführt.
In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat aber auch auf das Projekt der sogenannten Strafrahmenharmonisierung hingewiesen. Der Bundesrat überprüft darin unter anderem die Strafandrohung bei den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben; ebenfalls überprüft werden die entsprechenden Strafbestimmungen im Militärgesetz. Der Vorentwurf befindet sich seit dem 8. September 2010 in der Vernehmlassung; sie dauert noch bis zum 10. Dezember. Das weitere Vorgehen ist Ihnen bekannt: Wir werten die Vernehmlassung aus und erarbeiten dann, gestützt auf die Resultate, einen entsprechenden Botschaftsentwurf.
Zur vorliegenden Motion: Der Nationalrat hat sie am 3. Juni 2009 mit 125 zu 60 Stimmen angenommen, der Ständerat hat sie am 23. September dieses Jahres in einen Prüfungsauftrag umformuliert. Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassung selbst eine Erhöhung der Strafandrohung in Artikel 122 StGB vorgeschlagen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und die umformulierte Motion anzunehmen.