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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2010-12-08

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-08

Wortprotokoll

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit werde ich versuchen, mich sehr, sehr kurz zu halten. Es geht bei der vorliegenden Motion darum, den Strafrahmen bei der schweren Körperverletzung anzuheben. Aus der Begründung ist ersichtlich, dass der Motionär in erster Linie das Ziel hat, die Mindeststrafe anzuheben. Nun kann man natürlich grundsätzlich die Ansicht vertreten, dass im Rahmen der Überprüfung der Strafrahmen eine Überprüfung auch dieses Vorstosses angezeigt ist. Ich bin allerdings zusammen mit der Minderheit der Meinung, dass eine Anhebung der Mindeststrafe in diesem Fall nicht notwendig und damit auch nicht prüfenswert ist.

Zum Grund ganz einfach: Das Problem, das wir haben und das der Motionär auch anspricht, nämlich, dass die Gewaltdelikte zugenommen haben, zeigen verschiedene Studien, zum Beispiel auch diejenige von Unfallversicherern. Diesem Problem begegnen wir nicht, indem wir die Mindeststrafe anheben. Der Motionär weist darauf hin, dass die Gerichte zum Teil sehr milde Urteile fällen und die obere Grenze des Strafrahmens gar nicht benützen würden. Wir müssen aber berücksichtigen, dass die untere Grenze des Strafrahmens vor allem das Ziel hat, auch die geringfügigen Delikte korrekt zu sanktionieren. Wenn wir nun die Mindeststrafe anheben, erreichen wir nicht primär eine härtere Bestrafung der schweren Fälle, sondern vor allem eine härtere Bestrafung der milderen Fälle, und dieses Problem existiert in der Realität tatsächlich nicht.

Deshalb hat die Minderheit Verständnis für das Anliegen des Motionärs, ist aber der Ansicht, dass die Anhebung der Mindeststrafe nicht die geeignete Lösung ist.