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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-13

Wortprotokoll

Herr Nationalrat, Ihre Frage geht in dieselbe Richtung. Auch hier kann ich Ihnen antworten, dass die Post ihr Produktesortiment alljährlich überprüft und es bei Bedarf anpasst. Sie muss dabei die Preise für ihre Dienstleistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen festlegen. Preismassnahmen im Bereiche des Monopols müssen zudem vom UVEK genehmigt werden. Preise ausserhalb des Monopols werden durch die Post festgesetzt. [PAGE 1968]

Die Post hat die betroffenen Geschäftskunden über die von ihr per 1. April 2011 geplanten Massnahmen informiert. Da für die Privatkunden bei den Standardprodukten keine Anpassungen vorgesehen sind, wurde auf eine weiter gehende öffentliche Kommunikation verzichtet. Zu unterscheiden sind Preismassnahmen innerhalb und ausserhalb des Monopols.

Die von der Post innerhalb des Monopols beantragten Änderungen betreffen einerseits die Geschäftskundenprodukte. Sie bezwecken eine korrekte, verursachergerechte Verteilung von Kosten. So ist namentlich vorgesehen, die Rücksendung von B-Post-Briefen, die aufgrund fehlerhafter Adressierung an den Absender zurückgeschickt werden, dem Absender zu verrechnen. Bei den Privatkunden soll "Einschreiben" neu als sogenannte Zusatzleistung angeboten werden. Dies bedeutet, dass auf dem jeweiligen Grundprodukt, z. B. auf A-Post-Briefen bis 100 Gramm, ein einheitlicher Zuschlag für die Dienstleistung "Einschreiben" von 4 Franken erhoben wird. Werden die innerhalb des Monopols beantragten Änderungen vom UVEK genehmigt, rechnet die Post mit Mehrerträgen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr.

Bei den Dienstleistungen ausserhalb des Monopols nimmt die Post per 1. April 2011 Anpassungen z. B. beim Postfach und bei den unadressierten Sendungen sowie bei der manuellen Verarbeitung von Sendungen vor. Diese bezwecken wiederum primär eine Anpassung in der Angebotsstruktur. Die Post rechnet hier gesamthaft mit Mehrerträgen von rund 5 Millionen Franken pro Jahr.

Die von der Post beantragten Preismassnahmen innerhalb des Monopols haben keinen Zusammenhang mit der laufenden Revision der Postgesetzgebung. Die Post prüft, wie gesagt, ihr Produktesortiment alljährlich. Auch Vorwürfe, wonach die Post ihre Monopolstellung ausnützt, um mit überhöhten Preisen höhere Gewinne zu erwirtschaften, sind absolut unzulässig. Gerade dank des Monopols ist es möglich, die Preise zu regulieren und überhöhte Preise zu untersagen.

Das UVEK wird die Anträge der Post denn auch sehr kritisch prüfen und sie ablehnen, sofern sie sich als unbegründet erweisen sollten.