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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2010-12-13

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-13

Wortprotokoll

Es geht beim vorliegenden Geschäft um 1,4 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen. Die Rednerinnen und Redner der Kommission und der Fraktionen haben die Pro- und Contra-Argumente zur Vorlage ausführlich dargelegt. Erlauben Sie mir, auf einige Punkte einzugehen, die gegen die Vorlage ins Feld geführt wurden.

Ein erster Punkt betrifft ordnungspolitische Bedenken. Dafür habe ich natürlich grosses Verständnis. Es ist aber eine Tatsache, dass die Verfassung den Bund zu Massnahmen in der Wohnraumförderung verpflichtet - das Parlament hat Vorstösse, die den Verzicht auf die Wohnraumförderung verlangten, 2006 wie auch im vergangenen Jahr abgelehnt. Die Förderung wird heute bereits auf relativ kleinem Feuer umgesetzt. Die im Wohnraumförderungsgesetz als Hauptinstrument vorgesehenen zinsgünstigen direkten Darlehen sind nämlich sistiert und sollen nach Meinung des Bundesrates auch nicht reaktiviert werden. Herr Fehr, wir suchen den Mittelweg, wir wollen also nicht zu offensiv vorgehen, aber auch nicht gar nichts mehr tun.

Die Förderung zielt nicht auf eine generelle Beeinflussung des Marktes. Die Bereitstellung von Wohnraum und die Finanzierung des Wohnungsbaus sind in unserem Land grundsätzlich Aufgaben der Privatwirtschaft. Daran ändert sich auch mit der heute diskutierten Vorlage nichts: Die Anleihen der EGW, die weiterhin durch den Bund verbürgt werden sollen, machen nur rund 0,25 Prozent aller ausstehenden Hypothekardarlehen aus. Dieser geringe Anteil führt auf dem Kapitalmarkt weder zu Wettbewerbsverzerrungen noch zu Verdrängungen. Die Bundeshilfe verhilft jedoch einem privatwirtschaftlich organisierten Marktsegment, dem gemeinnützigen Wohnungsbau, zu günstigen Finanzierungen seiner Liegenschaften. Dieses spezifische Marktsegment spielt vor allem in den Städten und Agglomerationen in der Wohnraumversorgung der wirtschaftlich schwächeren [PAGE 1988] Bevölkerung eine wichtige Rolle. Die Vergünstigung, die sich aus der Bundesbürgschaft ergibt, kommt direkt den Bewohnerinnen und Bewohnern zugute, weil die Wohnbaugenossenschaften die Kostenmiete anwenden.

Es wurde argumentiert, dass für eine Finanzierung über die Emissionszentrale heute kein Bedarf bestehe, weil sich gemeinnützige Wohnbauträger im aktuellen Zinsumfeld sehr günstig über die Banken finanzieren könnten. Es gibt heute aber nur ganz wenige Wohnbaugenossenschaften, die aufgrund ihrer Bonität von Vorzugsbedingungen der Banken profitieren können. Die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger hat dank der Bundesbürgschaft eine hohe Bonität, nämlich ein Triple-A, was sich in einem namhaften Zinsvorteil niederschlägt. Der Zinssatz liegt auch beim heute sehr tiefen Zinsniveau rund einen Prozentpunkt tiefer als bei einer Festhypothek mit vergleichbarer Laufzeit. Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Bauträger bzw. deren Mieterinnen und Mieter.

Zu bedenken ist auch, dass die Finanzierung über eine Anleihequote vielfach nicht anstelle, sondern zusätzlich zu einer Bankfinanzierung erfolgt. Häufig finanziert eine Bank die erste Hypothek, und die Anleihequote deckt die normalerweise höher zu verzinsende zweite Hypothek ab. In diesem Fall ist der Zinsvorteil noch grösser. Diese Rollenteilung zeigt im Übrigen, dass die Banken durch die EGW nicht verdrängt werden, sondern eine ergänzende Zusammenarbeit erfolgt.

Erwähnt wurde auch, dass die Unterstützung der Emissionszentrale nicht nötig sei, weil mit den zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement bereits eine Finanzierungshilfe bestehe. Es ist richtig, dass dieser Fonds de Roulement existiert. Die daraus gewährten zinsgünstigen Darlehen haben jedoch ein anderes Ziel: Sie dienen besonders jungen gemeinnützigen Bauträgern als vorübergehender Eigenkapitalersatz. Sie sollen also einzelne Bauträger befähigen, überhaupt eine Finanzierung zu erhalten. Die Darlehen können deshalb bis zu einer Limite von 90 Prozent des Ertragswertes gewährt werden. Demgegenüber werden bei der EGW nur Belehnungen bis zu 80 Prozent des Ertragswertes vorgenommen. Anteile über 70 Prozent sind zudem während der Laufzeit zu amortisieren. Dies zeigt, dass die EGW kein Risikofinanzierer ist.

Schliesslich weise ich auf die Folgen hin, die sich ergeben, wenn der Bund die Anleihen der EGW nicht mehr verbürgt. In diesem Fall würde sich die Bonität der EGW verschlechtern, und der Zinsvorteil fiele dahin. Die Genossenschaft müsste ihre Tätigkeit wohl einstellen. Zwar könnten die Bauträger momentan angesichts der Lage auf dem Kapitalmarkt alternative Finanzierungen finden, diese hätten jedoch höhere Mietzinsen zur Folge. Zudem könnte die Zinslandschaft in ein paar Jahren ganz anders aussehen; auch das wurde eben gesagt. Aufgrund des Know-how-Verlustes und fehlender Strukturen könnte die Genossenschaft dannzumal nicht einfach reaktiviert werden. Eine Stop-and-go-Politik ist in diesem Bereich nicht angezeigt. Ferner könnten bei Anschlussfinanzierungen Probleme entstehen. Je nach Marktumfeld würden vielleicht nicht alle auslaufenden Anleihequoten durch Bankhypotheken ersetzt. Bei entstehenden Finanzierungslücken, z. B. weil der neue Gläubiger tiefere Belehnungsgrenzen anwendet, müsste der Bund bei Fälligwerden der Anleihe seine Bürgschaft honorieren. Dies gilt es zu verhindern.

Ich bekräftige nochmals, dass mit dem beantragten Rahmenkredit keine Änderung der ordnungspolitischen Grundsätze der Wohnbauförderungspolitik erfolgt. Der geringe Anteil der Bundesförderung führt zu keiner Wettbewerbsverzerrung. Gemeinnützige Bauträger haben häufig Bonitätsnachteile, und die Bundeshilfe verschafft ihnen gleich lange Spiesse. Mit der Verbürgung der Anleihen der EGW erfüllt der Bund den Verfassungsauftrag. Diese Art der Förderung hat zudem ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis: Von den seit 2003 gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz ausgerichteten Bürgschaften musste bisher noch keine einzige honoriert werden; im gleichen Zeitraum sind dem Bund jedoch Emissionsabgaben im Umfang von 15 Millionen Franken zugeflossen.

Es ist wichtig, dass privat organisierte Bauträger, die der Gemeinnützigkeit verpflichtet sind, ihre für die Gesellschaft und die Wirtschaft wichtigen Aktivitäten fortsetzen können. Dafür verdienen sie die Unterstützung des Bundes.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.