Müller Philipp · Nationalrat · 2010-12-13
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-13
Wortprotokoll
Frau Meier-Schatz, ich entnehme Ihrem Votum, Ihrer Frage zwei Aspekte. Der eine ist der Verfassungsauftrag. Da müsste ich die Gegenfrage stellen: Wie halten Sie es mit dem Verfassungsauftrag gemäss Artikel 108 Absatz 3, der verlangt, dass Vorschriften erlassen werden und eine Baurationalisierung gefördert wird? Sie wissen, dass wir hier in diesem Saal schon zwei- oder dreimal über die Frage der Baunormierung gesprochen haben und der Bundesrat sich weigert, diese umzusetzen. Das ist der eine Aspekt. Also: Verfassungsauftrag ja, aber dann bitte auch die Umsetzung der einfachsten Frage dieses Verfassungsauftrages, nämlich der Baurationalisierung. Das wäre ein echter Beitrag zur Verbilligung der Wohnungen.
Zum zweiten Aspekt Ihrer Frage, zum Mittelstand: Sie werden den Mittelstand mit diesem Förderinstrument niemals erreichen, das ergibt sich allein schon aus der Quantität. Ich habe Ihnen vorhin in meinem Votum gesagt, dass 0,5 Prozent aller Wohnungen in der Schweiz - 0,5 Prozent, nicht einmal 1 Prozent - mit diesem Instrument um 6 Prozent verbilligt werden, wenn wir von einem normalen Zinssatz zwischen 5 und 6 Prozent ausgehen. Zurzeit haben wir die Möglichkeit der Finanzierung von Wohnhypotheken im Bereich von 2 bis 3 Prozent. Entsprechend niedrig, tiefer ist die Verbilligung. Sie bewegt sich also noch im Bereich von 2 bis 3 Prozent, sprich von 20 bis 30 Franken pro 1000 Franken. Wenn Sie meinen, Sie könnten damit Mittelstandsförderung machen, dann gehen Sie fehl. Denn dort, wo eben die Wohnungen teuer sind, in den Zentren, in lokal eng begrenzten Gebieten, werden Sie auch mit viel Steuergeld keine Verbesserung hinkriegen, weil es schlicht und einfach kein Bauland gibt. Wir würden besser daran tun, in diesen Gebieten die Industriebrachen vereinfacht für Wohnzwecke umzonen zu lassen, aber hier haben wir immer wieder Widerstände, insbesondere von linker Seite.