Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-03-20
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-20
Wortprotokoll
Keine Angst: Ich mache es kurz. Ich bin von Ihnen verschiedentlich angefragt worden, ob ich gedenke, den Beruf zu wechseln. Ich kann Sie beruhigen, ich denke nicht daran, aber ich bin Ihnen mindestens eine Erklärung schuldig: Ich bin der Meinung, dass die Hochstamm-Obstbäume nicht nur für unsere Bäuerinnen und Bauern einen sehr hohen Stellenwert haben, sondern auch für das Landschaftsbild der Schweiz. Ich denke, dass die Hochstamm-Obstbäume nicht aus unserer Landschaft wegzudenken sind. Als Stiftungsrätin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ist es mir ein Anliegen, dass die Förderung der Hochstamm-Obstbäume auch als Zeichen des Willens zur Erhaltung der Kulturlandschaft gesehen wird. Damit habe ich meine Interessenbindung offen gelegt.
Ich bin froh, dass sich der Bundesrat dazu bekennt, dass zusätzliche Initiativen für die Erhaltung der Hochstamm-Obstbäume notwendig sind. Der Bundesrat verweist ja in seiner Antwort - dies analog zur Motion Eberhard 00.3724 - auf die kommende Ökoqualitätsverordnung, wonach Hochstamm-Obstbäume in wertvollen Landschaften durch einen zusätzlichen Beitrag des Bundes gefördert werden sollen. Ebenfalls verweist er auf eine Änderung der Regelung der landwirtschaftlichen Alkoholbesteuerung.
Beide Vorlagen gehen sicher in die richtige Richtung. Meines Erachtens wäre durchaus auch die Anerkennung der wertvollen Feldobstbäume als schutzwürdige Lebensräume nach Artikel 18 Absatz 1bis des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz zu prüfen.
Leicht enttäuscht hingegen bin ich über die Antwort auf die Frage 3 in Bezug auf den raumplanerischen Schutz siedlungsnaher Obstbäume. Der Schutz dieser Bäume entspricht bekanntlich den Planungsgrundsätzen in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b des Raumplanungsgesetzes, nach dem Siedlungen sich in die Landschaft einordnen sollen, und Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e des gleichen Gesetzes, nach dem Siedlungen viele Grünflächen und Bäume enthalten sollen. Wenn diese Planungsgrundsätze nicht nur blosses Papier bleiben sollen, muss der Bund in der Genehmigung der Richtpläne besonderes Gewicht auf die Erhaltung siedlungsnaher Obstbäume legen.
In diesem Sinn danke ich dem Bundesrat für seine Antworten und hoffe, dass er meine Meinung dazu zur Kenntnis genommen hat.
Ich möchte Sie bitten, mir noch eine Zusatzfrage betreffend Feuerbrandentschädigung zu gestatten - eine Frage, die mir von den Bauern meines Kantons zugetragen worden ist. Es sitzt aber ein Kollege im Rat, der in dieser Frage weit zuständiger ist. Ich überlasse ihm das Wort, wenn Sie das gestatten, Frau Präsidentin.