Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2010-12-14
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14
Wortprotokoll
Beim neuen Artikel 8a geht es um die Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern. Sie haben Anspruch auf Massnahmen zur Wiedereingliederung, sofern die IV-Stelle zum Schluss kommt, dass Aussicht auf Erfolg besteht. Das ist an sich eine wichtige und richtige Massnahme. Ich bin allerdings in Bezug auf die Beurteilung dieser ganzen Geschichte kritisch; es dürfte nicht einfach sein, Personen, die über einige Zeit ohne festen Tagesablauf lebten, in einen Arbeitsprozess zu integrieren. Es macht auch wenig Sinn, diese Bemühungen bis zum Gehtnichtmehr auszudehnen. Man muss akzeptieren, dass gelegentlich trotz Bemühungen ein Erfolg nicht erreicht werden kann.
Von unserer Minderheit wird beantragt, dass die Integrationsmassnahmen für diese Leute zwar mehrmals zugesprochen werden können, wie es der Bundesrat vorschlägt, dass sie aber im allgemeinen Arbeitsmarkt durchgeführt werden müssen, wenn sie länger als ein Jahr dauern. Das heisst, dass die betroffenen Rentner in der Gesellschaft in den allgemeinen Arbeitsprozess eingegliedert werden müssen. Das muss das Ziel sein, denn es geht ja nicht an, dass es zu einer ausgedehnten Beschäftigungstherapie mit Sozialarbeitern und mit staatlichen Einrichtungen kommt. Ich glaube, dass das nicht zielführend ist. Darum sagt unsere Minderheit ganz klar, dass diese Integrationsmassnahmen nach Ablauf eines Jahres im allgemeinen Arbeitsmarkt durchgeführt werden sollen. Zudem soll ja Aussicht auf Erfolg bestehen; sonst muss man sich eben, wie gesagt, eingestehen, dass eine Beurteilung nicht richtig war, dass die Aussicht auf Erfolg nicht gegeben ist, und dann muss man akzeptieren, dass weiterhin eine Rentenleistung angebracht ist.
Das ist ein vernünftiger Weg. Unsere Minderheit befürchtet, dass man sonst dazu übergeht, mit diesem Instrument vermehrt reine Beschäftigungseinrichtungen zu schaffen, die mit grossen Kostenfolgen verbunden sind, ohne die Eingliederung von Rentnerinnen und Rentnern zu erreichen, die doch als Ziel dieser Revision angegeben wird.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 8a Absatz 3 der Minderheit zuzustimmen.