Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2010-12-14
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Der Gedanke der Integration unter anderem in der Arbeitswelt ist sehr gut und wichtig. Es ist aber kein neues Anliegen: Schon seit Beginn der IV ist es das erste Ziel, die Menschen mit Behinderungen wieder integrieren zu können. Aber die Realität ist eine andere: Die Menschen mit Behinderungen werden oft ausgegrenzt, obwohl ihr Arbeitswille vorhanden wäre, weil es unter anderem viel zu wenig Arbeitsplätze hat. Als langjährige Betriebssozialarbeiterin musste ich x IV-Gesuche bearbeiten. Weil die Arbeitgeber diese Personen nicht mehr beschäftigen wollten, war ihr Wunsch, dass ich diese Leute bei der IV anmeldete, damit sie quasi das Problem gelöst hatten. Das kann doch wohl nicht Sinn und Zweck der Invalidenversicherung sein!
Das begann in den Neunzigerjahren. Die Gründe waren der Wandel der Technologie und der Abbau von Tausenden von Arbeitsplätzen, unter anderem von schlecht qualifizierten Arbeitsplätzen und eben von Arbeitsplätzen von Menschen mit einer Leistungseinschränkung. Heute sind wir in einer extremen Leistungsgesellschaft, in der wiederum eine hundertprozentige Leistung gefordert wird, in der eine Topqualifizierung gefordert wird. Damit werden auf der anderen Seite eine Überforderung und ein Ausschluss produziert, und Behinderung hat keinen Platz mehr.
Arbeitgeber wollen Behinderte nicht integrieren, unter anderem aus Angst, dass damit zu viel Aufwand verbunden ist, oder weil Menschen mit Behinderungen zu wenig Leistung erbringen. Eine Studie zeigt deutlich, dass 8 Prozent der Schweizer Betriebe heute behinderte Menschen integrieren, dass aber 31 Prozent der Betriebe das tun könnten und es nicht tun. Es kann also nicht sein, dass die Rentenüberprüfung einfach mit Druck auf die handicapierten Menschen gemacht wird, ohne Druck auf die Arbeitgeber, ohne Verpflichtung für die Arbeitgeber. Die Freiwilligkeit funktioniert leider nicht, sie hätte längst gelebt werden können - wie gesagt, ist die Integration seit der Einführung der IV der Hauptwunsch.
Wir hatten schon bisher zu wenige Arbeitsplätze, wir hatten trotz aller Versuche mit der 5. IV-Revision mässigen bis ganz kleinen Erfolg. Sollten jetzt plötzlich Tausende von neuen Arbeitsplätzen vorhanden sein, nur weil die 12 500 Renten überprüft werden? Das ist einfach nur zynisch. Das Beispiel anderer Länder zeigt es deutlich: Es braucht einen Anreiz, Quoten sind eine gute Möglichkeit. Deshalb beantragt die Minderheit I, eine Verpflichtung für die Arbeitgeber einzuführen. Der Antrag ist bescheiden, machbar und vom Aufwand her verkraftbar. Die Pro Infirmis, die aufgrund einer Studie zum Fazit kam, dass die Arbeitgeber eben leider keine Integration wollen, sagt auch, dass es eine verbindliche Quote von 2 Prozent und ein Bonus-Malus-System braucht.
Das hier ist der Antrag der Minderheit: 2 Prozent Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 100 Angestellten. Das heisst, dass die KMU nicht, wie es immer wieder gesagt wird, betroffen sind. Es ist eine Massnahme, die möglich ist. Falls das nicht gemacht wird, soll das Geld, das dann als Sanktion bezahlt werden müsste, für Integrationsmassnahmen verwendet werden.
Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen, damit tatsächlich Arbeitsplätze für behinderte Menschen geschaffen werden.