Lexipedia

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2010-12-14

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Die Minderheit I möchte diesen Artikel entschlacken und die darin enthaltene Wertung herausnehmen. Selbstverständlich - da sind wir uns einig - muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Es geht gar nicht anders, ist doch die Situation der Menschen mit Behinderung individuell, in jedem einzelnen Fall anders; vor allem ist es wichtig, bei einer Kürzung oder Verweigerung von Leistungen darauf zu achten. Das ist auch in der entschlackten Variante der Minderheit I der Fall. Auch da ist die individuelle Betrachtung enthalten.

Es ist aber nicht nötig, das eigene Verschulden aufzunehmen und dieses mit "insbesondere" zu bezeichnen. Das ist sehr entwürdigend, sehr wertend und impliziert, dass Behinderung ein eigenes Verschulden beinhaltet, ja geradezu selber verursacht worden ist. Was aber ist dann eigenes Verschulden, und was ist die Folge davon? Heisst das, wer selbst schuld ist, kriegt keine Leistungen mehr? Ich nehme einige Beispiele: Wir haben übergewichtige Menschen, und aus dieser Übergewichtigkeit entwickelt sich eine Arthrose oder ein dauerndes Rückenleiden. Oder wir haben einen Autounfall, und der betreffende Mensch ist nachher für immer behindert. Oder jemand arbeitet zu viel und hat dann einen Herzinfarkt. Oder jemand begeht einen Suizidversuch und überlebt mit bleibenden Schäden. Sollen nun für all diese Menschen keine Leistungen mehr da sein? Das ist eine sehr gefährliche, eine sehr unsolidarische und ausgrenzende Diskussion. Es ist eine Wertediskussion, die wir eigentlich einmal geführt haben. Wir haben gesagt, die IV sei ohne Schuldfrage für alle da. Die IV soll nach unserer Meinung eine Sozialversicherung bleiben, die keine Almosen verteilt und für alle das Recht beinhaltet, die Leistungen zu bekommen, wenn sie diese benötigen. Die Haltung der Minderheit ist klar: Egal aus welchem Grund jemand behindert ist, er oder sie soll ein Recht auf Leistungen haben.

Wir bitten Sie also, bei dieser Bestimmung den Satzteil "insbesondere das Ausmass des Verschuldens der versicherten Person" zu streichen. Wir bitten Sie, die Minderheit I zu unterstützen.