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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2010-12-14

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat mit dieser Vorlage den Auftrag, den ihm das Parlament gegeben hatte, scheinbar erfüllt, indem er die Vorschläge für strukturelle Korrekturen bei der IV mindestens zu einem Teil vorlegt; ich komme noch darauf zurück.

Wir hätten für die Sanierung der IV ein grundsätzlich anderes Vorgehen gewünscht. Sie haben sich damals als Mitte-links-Mehrheit anders entschieden: Sie haben zuerst Geld gesprochen, welches ab dem kommenden Jahr durch die Mehrwertsteuererhöhung fliessen wird; Sie haben dafür in der Volksabstimmung eine Mehrheit gefunden. Ob sich [PAGE 2016] dieses Konzept nun weiter durchsetzen wird, lässt sich erst dann feststellen, wenn diese Vorlage einmal verabschiedet sein wird und dann auch der zweite Teil der Revision zur Diskussion stehen wird. Einer Ihrer Partner, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Mitteparteien, hat ja bei diesem zweiten Schritt das Konzept bereits verlassen und beantragt Nichteintreten bzw. eine fadenscheinige Rückweisung. Die Mitteparteien müssen das nächste Mal vielleicht etwas genauer hinschauen, mit wem sie in der Sozialpolitik Partnerschaften eingehen wollen - aber das wäre ja ein Thema, das schon bei der 11. AHV-Revision zu diskutieren gewesen wäre.

Das ändert für uns vorläufig nichts. Wir werden den zweiten Schritt selbstverständlich unterstützen, auch wenn er ungenügend ist und durch eine Zweiteilung das verfehlte Konzept der IV-Sanierung noch schwieriger zu erreichen sein wird. Vorbehalten bleibt für uns, und das möchte ich hier klar zum Ausdruck bringen: Wenn die wirtschaftsfeindliche Kommissionsmehrheit den Entscheid betreffend Einbezug und Verpflichtung der Unternehmen und Ausbau der Assistenz durchsetzt, werden wir diese Vorlage ablehnen - damit hier bereits Klarheit herrscht. Eine zögerliche Revision, dazu noch einen Ausbau und für den Wirtschaftsstandort feindliche Beschlüsse tragen wir nicht mehr mit. Ich hoffe, das war deutlich genug.

Warum nun nennen wir das eine zögerliche Revision? Mit der Zweiteilung der Vorlage wird der Auftrag, den das Parlament dem Bundesrat gegeben hat, selbstverständlich verwässert. Man kann das akzeptieren, um schnell vorwärtszukommen, aber das Problem dabei ist, dass mit einem zweiten Teil grössere Schwierigkeiten im Raum stehen werden.

Man hat versprochen, innert sieben Jahren, solange die Mehrwertsteuererhöhung läuft, die Invalidenversicherung zu sanieren. In dieser Vorlage 6a wird gemäss Botschaft mit einer Verbesserung der IV-Rechnung von rund 350 Millionen Franken gerechnet. Das hört sich an sich recht gut an, obwohl insgesamt natürlich eine Verbesserung von 1 Milliarde Franken gesucht wird. Dieser Ansatz einer Verbesserung um 350 Millionen Franken ist, wie man sieht, wenn man etwas genauer hinschaut, allerdings zu relativieren. Denn von diesen 350 Millionen sind etwa 150 Millionen auf den neuen Finanzierungsmechanismus zurückzuführen. Faktisch werden damit also Mehreinnahmen erzielt. Wenn Sie nun den Mehrheitsentscheid der Kommission noch einbeziehen, dann reduziert sich die Einsparung nochmals um rund 70 Millionen Franken; das betrifft diese Ausdehnung der Assistenzbeiträge, den Verzicht auf Kürzung der Hilflosenentschädigung; wir werden ja dann im Detail noch auf diese beiden Elemente zurückkommen. Das wird aber einen Verzicht auf rund 70 Millionen Franken von diesen insgesamt 350 Millionen ausmachen. Dann kommen Sie noch auf rund 130 Millionen Franken an effektiven Einsparungen durch diese Vorlage. Das heisst, dass es sich um rund 1,5 Prozent der gesamten Ausgaben der Invalidenversicherung handelt. Dafür haben wir aber natürlich noch etwa 200 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, also eine Ausdehnung der Stellenanzahl in der Invalidenversicherung vorgenommen.

Also, Sie sehen: Das Ergebnis dieser Vorlage ist äusserst bescheiden. Zudem ist nicht einmal ganz klar, ob dieses Restsparpotenzial von 130 Millionen Franken, das dann noch bleibt, tatsächlich auch erzielt werden kann. Denn hier geht es natürlich um die schwierige Aufgabe, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger, die bereits seit einiger Zeit von der IV abhängig sind, wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern; das ist keine einfache Aufgabe. Die gleichgültige und verfehlte Sozialpolitik der vergangenen zwanzig Jahre lässt sich nicht so leicht korrigieren - umso weniger, wenn man versucht, die Sache mit verfehlten Konzepten anzugehen.

Der Bundesrat schlägt mit dieser Vorlage die richtige Richtung ein. Das ist zuzugestehen. Weil die Bemühungen um eine Verbesserung der Situation erkennbar sind, sind wir für Eintreten. Wir lehnen also den Nichteintretensantrag und den Rückweisungsantrag der Linken ab.