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Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-12-14

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-14

Wortprotokoll

Die IV ist eines unserer grossen und wichtigen Sozialwerke, und die Sanierung der hochverschuldeten IV ist eine bedeutende politische Herausforderung. Drei Etappen sind geschafft. Anlässlich von zwei Referenden hat das Volk für die IV gestimmt, bei der 5. IV-Revision gegen den Widerstand der Linken und bei der Zusatzfinanzierung gegen die Opposition der Rechten.

Die 5. IV-Revision zeigt Erfolg. Die Neuberentung ist um rund 44 Prozent zurückgegangen, ohne dass die vielbeschworene Abwanderung in die Sozialhilfe stattgefunden hätte. Die befristete Zusatzfinanzierung gibt Luft, die IV mit der 6. Revision wieder zu dem zu machen, was sie bei der Einführung war: eine eingliederungsorientierte Versicherung, welche denjenigen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, die Existenz sichert. Nach Jahren der Defizitwirtschaft muss die IV konsolidiert und das Vertrauen wiederhergestellt werden - das Vertrauen der Bevölkerung in ein zuverlässiges, gerechtes Sozialwerk, das Menschen fordert und fördert, ihnen aber auch ein Einkommen ersetzt, wenn aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Die IV muss aber auch wieder Vertrauen und Rechtssicherheit schaffen für Menschen mit einer Behinderung, für Menschen, die zu Recht eine IV-Rente beziehen. Sie dürfen nicht weiter stigmatisiert werden und latent unter dem Verdacht des Missbrauches stehen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion tritt auf diese Revision ein, unterstützt die vier Hauptbereiche der Vorlage und wird im Wesentlichen den Anträgen der Mehrheit folgen.

Das Herzstück ist die eingliederungsorientierte Rentenüberprüfung. In der 5. IV-Revision haben wir die Strategie "Eingliederung vor Rente" verfolgt. Die 6. IV-Revision geht jetzt noch einen Schritt weiter und will Rentenbezüger und -bezügerinnen wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern. Das ist richtig und wichtig sowohl für die betroffenen Menschen, die endlich wieder arbeiten können, wie auch für die finanzielle Entlastung der IV. Das Ziel, 16 500 Menschen, die zusammen rund 12 500 gewichtete Renten betreffen, innerhalb von sechs Jahren nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, ist ein ambitiöses Ziel und eine grosse Herausforderung.

Die vorgesehenen Unterstützungsmassnahmen für die Behinderten sind gut und differenziert. Sie reichen von der persönlichen Beratung und Begleitung über eine dreijährige Rentengarantie bis zum Wiederaufleben der Rente bei gesundheitlichen Rückfällen. Auch die Anreize für die Arbeitgeber sind hervorragend: Arbeitsversuche bergen keine finanziellen Risiken in sich; Arbeitgeber und Versicherte werden vor Ort gecoacht, unterstützt, und es gibt für die Betriebe keine Belastung durch Versicherungszahlungen. Insofern ist es eine arbeitgeberfreundliche Vorlage.

Die Unterstützungsmassnahmen sind gut und richtig, aber das Ganze steht und fällt mit der Bereitschaft der Arbeitgeber, genügend Stellen für Teilleistungsfähige anzubieten. Zweifel, dass Anreize alleine nicht genügen, sind berechtigt und wurden in einer Umfrage bestätigt, wie in der "NZZ am Sonntag" zu lesen war. Die grossen Firmen und auch ihre Pensionskassen scheinen kein Interesse daran zu haben, Behinderte zu integrieren, und Betriebe zeigen kaum Bereitschaft, mehr Behinderte zu beschäftigen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist daher mehrheitlich für eine auf 10 Jahre befristete Verpflichtung der Grossunternehmen ab 250 Beschäftigten, mindestens 1 Prozent der Arbeitsplätze für eingliederungsfähige bisherige IV-Rentner und -Rentnerinnen zur Verfügung zu stellen.

Wir unterstützen auch die weiteren Revisionspunkte der Vorlage:

1. Mit der Neuregelung des Finanzierungsmechanismus wird der Bundesanteil von den IV-Ausgaben richtigerweise entkoppelt.

2. Preissenkungen im Hilfsmittelbereich sind überfällig. Seit Jahren beklagen wir in diesem Bereich die überhöhten Preise.

3. Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt auch den Assistenzbeitrag zur Förderung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung. Wir haben aber auch gewisse Bedenken: Zum einen beurteilen wir das Arbeitgebermodell als problematisch, zum andern sind wir dagegen, dass der Assistenzbeitrag zulasten der Heimbewohner, der Ärmsten, geht. Ehrlicherweise müssen wir dazu stehen, dass der Assistenzbeitrag insgesamt nicht zu Einsparungen, sondern zu Mehrausgaben führen wird. Gemäss Botschaft, Seite 1836, haben die Pilotversuche nämlich nicht zu den erwarteten Heimaustritten, sondern zu Mehrkosten geführt.

4. Die Schlussbestimmung will eine rechtsgleiche Behandlung der Versicherten und die Anwendung gleicher Massstäbe bei Beschwerdebildern von altrechtlichen Renten, wie sie seit der Einführung der 5. IV-Revision am 1. Januar 2008 gelten, was von der CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt wird.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und sowohl den Nichteintretensantrag wie auch den Rückweisungsantrag ablehnen. Rückweisung wäre reine Verzögerungstaktik und Nichteintreten Betrug am Volk. Im Vorfeld der Abstimmung über die Zusatzfinanzierung haben wir versprochen, die IV ausgabenseitig zu sanieren. Dieses Versprechen gilt es nun einzulösen.