Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-03-20
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-03-20
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort. Aus meiner Sicht sind aber zum Thema Direktzahlungen und insbesondere zum Hintergrund meiner Interpellation doch noch einige ergänzende Bemerkungen zu machen.
Gemäss Verfassung und Landwirtschaftsgesetz ist das Ziel der "Agrarpolitik 2002" eine nachhaltige und auf den Markt [PAGE 134] ausgerichtete Produktion. Mehr Markt und gleichzeitig mehr Ökologie - dies ist die Grundausrichtung dieser Reform. Die neue Agrarpolitik will somit auf der einen Seite mehr Unternehmertum, damit die Landwirtschaft am Markt bestehen kann. Aber dies setzt wettbewerbsfähige Betriebe mit entsprechenden Strukturen voraus, denn nur so wird Bauernfamilien als produzierenden Unternehmern eine ausreichende Existenz gesichert.
Neben der marktorientierten Zielsetzung der Agrarpolitik geht es auf der anderen Seite auch darum, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft insbesondere unter ökologischen Gesichtspunkten abzugelten. Diesem Zweck dienen die Direktzahlungen. Der Bund - das muss man sich immer wieder in Erinnerung rufen - setzt für die Förderung der Landwirtschaft erhebliche Mittel ein, rund 4 Milliarden Franken. Davon entfallen allein auf die Direktzahlungen rund 60 Prozent.
Vor diesem Hintergrund geht es mir mit meiner Interpellation darum zu hinterfragen, ob die mit der "Agrarpolitik 2002" verbundenen Zielsetzungen tatsächlich erreicht werden oder ob allenfalls mit dem System der Direktzahlungen nicht gelegentlich das andere Ziel, nämlich eine auf den Markt ausgerichtete Produktion, behindert wird.
Ich möchte keine Missverständnisse aufkommen lassen. Ich halte deshalb vorerst fest, dass ich die ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft und damit das System der Direktzahlungen im Grundsatz nicht in Zweifel ziehe. Aber es muss für die Landwirtschaft in unserem Land auch darum gehen, dass Betriebsstrukturen erhalten bzw. verbessert werden, um eben tatsächlich die Basis zu schaffen, dass die produzierende Landwirtschaft existenzsichernd arbeiten kann.
Ich bin mir im Übrigen auch bewusst, dass im Rahmen der Agrarpolitik stets den besonderen Umständen in der Landwirtschaft, den verschiedenen Situationen und Gegebenheiten in unserem Land, Rechnung zu tragen ist; das ist eine schwierige Sache. Ich halte deshalb auch der Klarheit halber fest, dass sich meine Interpellation auf die Landwirtschaft im Talgebiet bezieht und dass sie nichts mit der Bergregion zu tun hat.
In Anbetracht der vom Bund eingesetzten Mittel ist es nach meiner Auffassung im Sinne eines Controllings unerlässlich zu prüfen, ob die mit dem Mitteleinsatz beabsichtigte Wirkung auch tatsächlich erzielt wird. Ich sage das als Vertreter eines Kantons, in dem für die Bauern eine auf den Markt ausgerichtete Produktion und damit eine produzierende Landwirtschaft im Vordergrund steht.
Ich stelle fest, wie das in der Interpellation auch erwähnt wird, dass viele Landwirte mit dem System der Direktzahlungen nicht zufrieden sind und insbesondere befürchten, dass mit Hilfe der Direktzahlungen Strukturen zementiert werden, welche sich für eine auf den Markt ausgerichtete, produzierende Landwirtschaft nachteilig auswirken. Ich erwähne insbesondere auch die von den Landwirten als stossend empfundene Tatsache, dass mit der Flächenbindung der Direktzahlungen der effektive Arbeitseinsatz schlecht bewertet wird.
Mit dem Agrarbericht 2000, den wir erhalten haben, werden aufgrund der ersten Erfahrungen bereits ökonomische, soziale und ökologische Kennziffern vermittelt. Das ist verdienstvoll. Aber ich meine, das allein genügt nicht. Ich habe deshalb, Herr Bundesrat, mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass im Hinblick auf den Zahlungsrahmen 2004 bis 2007 drei Arbeitsgruppen eingesetzt worden sind, von denen sich eine auch mit der Prüfung der Direktzahlungen beschäftigt.
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich für die Zusicherung, dass die von mir aufgeworfenen Problemkreise in die Abklärungen dieser Arbeitsgruppe einfliessen. Das habe ich zur Kenntnis genommen. Es ist zwingend notwendig, dass ein derartiger Mitteleinsatz, wie er mit den Direktzahlungen geschieht, auch auf seine Wirkung und auf seinen Einfluss hinterfragt wird.
Ich bin mir bewusst, dass vor dem Vorliegen der Berichte dieser Arbeitsgruppen keine Weichenstellungen zu erwarten sind. Doch gebe ich jetzt schon dezidiert meiner Hoffnung Ausdruck, dass dort, wo Mängel geortet werden, und dort, wo sich Systemänderungen als notwendig erweisen sollten, diese Änderungen dann auch tatsächlich beantragt und vorgenommen werden. Wesentlich scheint mir im Hinblick auf die Zukunft der Landwirtschaft, dass nicht vergessen geht, dass die Schweiz auch eine professionelle und konkurrenzfähige Landwirtschaft mit entsprechenden betrieblichen Strukturen braucht, weshalb rein Strukturen zementierende Mechanismen auszuschalten oder mindestens zu mildern sind.
Im Rahmen der Überprüfung der Direktzahlungen dürfte es deshalb von besonderer Bedeutung sein abzuklären, welche Auswirkungen die Mittel des Bundes insbesondere auch auf die Qualität der erbrachten Leistungen haben. Ebenso wichtig ist die Feststellung des effektiven Resultates dieses Mitteleinsatzes bzw. dieser agrarpolitischen Massnahmen im Zusammenhang mit ihrer Wirkung auf die Betriebsstrukturen.
Nachhaltigkeit bedeutet nach meiner Auffassung auch, dass taugliche ökonomische Strukturen vorhanden sein müssen; denn für die Landwirtschaft besteht möglicherweise keine ewige Garantie, dass die Mittel für die Direktzahlungen in ausreichendem und längerfristigem Rahmen gesichert bleiben. Die Existenz von Landwirtschaftsbetrieben darf deshalb nicht einseitig, auf Gedeih und Verderb, mit den Direktzahlungen verquickt werden.
Ich möchte erneut festhalten, dass ich Fehlinterpretationen unter allen Umständen vermeiden möchte. Es geht mir in keiner Art und Weise um eine Auseinandersetzung "Ökologie versus Ökonomie", aber es geht mir darum, dass das Nebeneinander gewährleistet bleibt.
Ich schliesse mit folgender Feststellung: Es besteht die Gefahr, dass mit der neuen Agrarpolitik ein Wandel von einer klein strukturierten, intensiven Haupterwerbslandwirtschaft - wie wir sie in der Ostschweiz kennen - zu einer klein strukturierten, arbeitsextensiven Nebenerwerbslandwirtschaft eintritt.
Ich habe dies etwas krass formuliert, weil nur so für die Probleme sensibilisiert werden kann. Ich meine, dass dieser Wandel, wie ich ihn jetzt geschildert habe, unter keinen Umständen das Ziel sein darf. Ich hoffe deshalb, dass allfällige im Rahmen der zugesicherten Überprüfung festgestellte Fehlentwicklungen tatsächlich korrigiert werden.