Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2010-09-29
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29
Wortprotokoll
Herr Zollinger, unser Kandidat, wirkte nach zweijähriger Tätigkeit als Gerichtsschreiber am Geschworenengericht als Bezirksanwalt in Zürich. Dort war ihm während rund zehn Jahren die wichtige Abteilung IV anvertraut, welche die komplexen Geschäfte der Rechtshilfe zu behandeln hat. Wenn in ausländischen Kriminalfällen der Verdacht auf die Existenz von Vermögenswerten in Schweizer Banken aufkommt, landen die entsprechenden Gesuche der ausländischen Staatsanwaltschaften schwergewichtig in Zürich, daneben etwa noch in Genf oder Lugano. Unter der Leitung von Herrn Zollinger konnte der Ruf dieser Behörde nachhaltig verbessert werden, und ab etwa 2003 galt sie praktisch als Massstab für die Rechtshilfe- und Geldwäschereiverfahren in der Schweiz.
Die Qualität der Arbeit von Herrn Zollinger zeigt sich daran, dass zum Beispiel heute praktisch alle Strafverfolgungsbehörden der Schweiz in den Rechtshilfeverfahren diejenigen Standards verwenden, welche während seiner Zeit in Zürich entwickelt worden waren.
Die Kommission hat das auch geschätzt und deshalb für Herrn Zollinger votiert. Nun kam es zu einem Manöver. Um Herrn Zollinger abzuschiessen und einen weiteren linken Bewerber in die Kommission zu hieven, wurde namentlich kritisiert, dass der Kandidat heute bei einer Bank arbeite. Diese Bank, die St. Galler Privatbank Wegelin, ist nur in der Schweiz aktiv; es gibt - entgegen den Behauptungen von Herrn Ständerat Marty - keine Filialen bzw. Niederlassungen im Ausland, und diese Privatbank geht, anders als die grossen Banken, nicht auf Kundenfang im Ausland. Wie alle Institute in der Schweiz hat natürlich auch die Bank Wegelin Ausländer als Kunden. Aber im Gegensatz zu anderen Privatbanken sind ihre Kunden zum grössten Teil Schweizer.
Wie schon erwähnt, sind Privatbanken darauf angewiesen, dass keine Unfälle passieren, weil sonst die Eigentümer mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Das wollen sie natürlich nicht, deshalb hat man einen scharfen "Staatsanwalt" an die Kundenfront gestellt. Er soll aufpassen, welche Kunden zur Bank kommen und welche besser draussen bleiben. Als man Herrn Zollinger einstellte, musste man seine Position erst schaffen; es gab diese Stelle noch nicht, man hatte auch keine Bezeichnung dafür. Es gab dann den Begriff "neue Märkte", man hätte aber auch sagen können "neue Kunden". Der Auftrag von Herrn Zollinger ist es, als vorgelagerter Compliance Officer neue Kunden in Bezug auf deren finanzplatzgerechte Sauberkeit präventiv zu überprüfen, dies mit dem Ziel, zu vermeiden, dass es überhaupt zu Problemen mit der Finanzaufsicht kommen kann.
Es ist anzumerken, dass die Aufgabenstellung für die neue Kommission nicht darin besteht, einzelfallweise aufsichtsmässige Überprüfungen vorzunehmen. Vielmehr überprüft sie das Funktionieren der Bundesanwaltschaft, deren Effizienz und Geschäftsgebaren als Gesamtbehörde. Gemäss Artikel 29 des Strafbehördenorganisationsgesetzes kann die neue Aufsichtsbehörde gegenüber der Bundesanwaltschaft lediglich generelle Weisungen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erlassen. Ausgeschlossen sind Weisungen im Einzelfall betreffend Einleitung, Durchführung und Abschluss eines Verfahrens, die Vertretung der Anklage vor Gericht und die Ergreifung von Rechtsmitteln.
Aus diesen Gründen stösst die Kritik gegen die Kandidatur Zollinger völlig ins Leere. Eine aufgeregte Kritik seitens ausländischer Stimmen, wie man sie vorschiebt, kann unter Rückführung auf die Fakten rasch beruhigt werden. Es braucht Herrn Zollinger in der Kommission wegen seiner umfassenden strafrechtlichen Erfahrung und seines anerkannten Spezialwissens im Bankbereich; wir haben niemanden in der Kommission, der sich im Bankgeschäft auskennt.
Die Gerichtskommission hat das ebenfalls so beurteilt und schlägt Ihnen David Zollinger zur Wahl vor. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses offiziellen Kandidaten.