Bieri Peter · Ständerat · 2001-03-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-20
Wortprotokoll
Mit einer raschen Unterstellung der Fachhochschulen der Bereiche soziale Arbeit, Gesundheit, Musik und Kunst unter die eidgenössische Gesetzgebung könnte der Bund einen wichtigen Beitrag zu einer zeitgemässen Entwicklung dieser Schulen leisten.
Diese wichtigen Ausbildungsgänge brauchen zusätzliche Investitionen, wenn sie ihre Aufgaben weiterhin erfüllen sollen. Mit einer Unterstellung unter die Bundesgesetzgebung könnte der Bund aber auch den Beweis erbringen, dass ihm die Ausbildung nicht nur in den Bereichen wichtig ist, die eine unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung haben, sondern auch in den Bereichen, in denen es um die Gesundheit der Menschen, die Kunst und die Kultur geht; deren Bedeutung haben wir heute Morgen bei der Beratung des Filmgesetzes einmal mehr erlebt.
Manche Entscheide des Bundes in der Bildungs- und Forschungspolitik sind in der letzten Zeit gerade deswegen kritisiert worden, weil sie ausschliesslich auf ökonomischen und wirtschaftlichen Überlegungen beruht haben. Ich erinnere an die heftige Kritik der Geistes- und Sozialwissenschaften an den vor kurzem gefällten Entscheiden des Bundes bezüglich der nationalen Forschungsschwerpunkte, die diese Bereiche, wenn überhaupt, nur wenig berücksichtigt haben und die in der Folge doch etwas nachgebessert worden sind. Wir sollten deshalb die Unterstellung der Fachhochschulen der Bereiche soziale Arbeit, Gesundheit, Musik und Kunst unter das Bundesgesetz über die Fachhochschulen nicht mehr weiter hinausschieben.
Mit einer Revision können wir unter Beweis stellen, dass uns die Ausbildungsbedürfnisse der jungen Menschen in diesen Bereichen ebenso wichtig sind wie jene in den Bereichen, in denen es um die Förderung der Wirtschaft und der Technik geht. Die Revision ist aber auch deshalb dringlich, weil wir eine sichere Basis für die internationale Anerkennung dieser Diplome schaffen müssen. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Abschlusszeugnisse unserer jungen Menschen europaweit und in allen übrigen Ländern anerkannt werden.
Ich erinnere auch an die dramatische Situation in den Pflegeberufen. Mit einer raschen Klärung der Ausbildungssituation im Tertiärbereich werden wir sicher auch einen Beitrag dazu leisten, dass diese Berufe wieder attraktiver werden, indem wir den jungen Menschen im Ausbildungsbereich klare Entwicklungsperspektiven öffnen.
Im neuen Universitätsförderungsgesetz konnte mit den Kantonen eine Übereinkunft getroffen werden, wie in Zukunft der schweizerische Universitätsbereich im Rahmen der neu geschaffenen Schweizerischen Universitätskonferenz durch Bund und Kantone gemeinsam gesteuert wird. Die getroffene Lösung wird von allen, insbesondere auch von den Kantonen, als zukunftsträchtig und als zeitgemässe Form des Föderalismus betrachtet, bei der Bund und Kantone eine Aufgabe gemeinsam wahrnehmen.
Im Gegensatz dazu werden die seinerzeit im Fachhochschulgesetz getroffenen Steuerungsmechanismen - verglichen mit der Gesetzgebung über die Universitätsförderung von den Kantonen - als zu zentralistisch und viel zu bürokratisch und die Regelungsdichte als zu hoch empfunden. Dies ist mein zweites Anliegen. Eine baldige Revision des [PAGE 131] Fachhochschulgesetzes könnte diesen Kritiken Rechnung tragen und eine Annäherung der beiden Bereiche, Universitäten und Fachhochschulen, durch eine vergleichbare Gesetzgebung und gleiche Steuerungsmechanismen auf Bundesebene möglichst rasch fördern.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, diese beiden Punkte - zum einen die Integration der Bereiche Musik und Kunst in die Fachhochschulgesetzgebung bzw. die Förderung, zum anderen die Revision und die bessere Führung im Bereiche der Administration, der gesetzlichen Auflagen, der Freiheit der einzelnen Fachhochschule - in nächster Zeit anzugehen.
Nachdem nun der Bundesrat sowohl den ersten Teil meiner Motion, den Einbezug der Bereiche Musik und Kunst in die Fachhochschulgesetzgebung, bejaht und auch den zweiten Teil des Anliegens, die Regelungsdichte zu verringern und so weit als möglich dem Universitätsförderungsgesetz anzupassen, als unbestritten bezeichnet, sehe ich eigentlich nicht ein, weshalb er die Motion nicht als solche entgegennehmen, sondern in ein Postulat umwandeln will.
Ich würde es deshalb begrüssen, wenn Sie mich hier unterstützen würden. Auch Bundesrat Couchepin fällt kein Stein aus der Krone, wenn er diese Motion als Motion entgegennimmt.