Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2010-12-16
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16
Wortprotokoll
Es gibt gute und es gibt schlechte Traditionen. Mädchenbeschneidung ist eine der schlechtesten Traditionen überhaupt, und ich möchte keinem Mädchen dieser Erde zumuten, beschnitten zu werden. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist nicht nur oftmals sehr schmerzhaft und gesundheitsschädigend, nein, es nimmt einer Frau auch die Menschenwürde, das Recht auf Selbstbestimmung und das Recht auf eine intakte Sexualität.
In der Schweiz leben schätzungsweise 6700 Mädchen und Frauen, welche von Genitalverstümmelung betroffen bzw. davon bedroht sind. Es gibt keine Religion, welche Genitalverstümmelung vorschreibt, sie wird aber sowohl von Protestanten, Katholiken, Muslimen, Orthodoxen, Kopten, Juden als auch von Atheisten praktiziert. Um Genitalverstümmelung zu verhindern, ist die Prävention das A und O. Migrantinnen müssen über die gesundheitlichen und rechtlichen Folgen informiert werden, und sie dürfen nicht isoliert leben. Wenn sie isoliert leben, dann haben sie den Druck ihres Herkunftslandes, und sie haben auch den gesellschaftlichen Druck der hier lebenden Kulturgruppe. Viele Eltern lassen ihre Töchter beschneiden, um in ihrer Gesellschaft akzeptiert zu bleiben.
Als Prävention gilt in diesem besonderen Fall auch ein spezieller Gesetzesartikel. Es ist allgemein bekannt, dass ein solcher spezieller Artikel, wie wir ihn hoffentlich heute verabschieden werden, eine hohe präventive Wirkung hat. Die Menschen der Herkunftsländer wissen nämlich in der Regel, in welchem westlichen Land eine solche Norm existiert und in welchem nicht. Es spricht sich herum, wenn ein Land wie die Schweiz einen solchen Gesetzesartikel in das Strafgesetzbuch aufnimmt. Die hohe präventive Wirkung ist es denn auch, die unsere Fraktion dazu veranlasst hat, den neuen Artikel gemäss Mehrheit zu unterstützen. Formaljuristisch betrachtet ist eine Bestrafung von Mädchenbeschneidung heute schon möglich. Trotzdem ist der Gesetzesartikel richtig und wichtig, denn nur so können wir eine abschreckende Wirkung erzielen. In den westlichen Ländern, in denen eine Strafnorm existiert, hat die Anzahl Verstümmelungen abgenommen. An dieser Stelle möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins noch beifügen, dass Frankreich ein weiteres Instrument zur Prävention kennt: Beim Gang in die Ferien erhalten Eltern, die potenzielle Täter sind, ein Dokument in die Hand gedrückt, auf dem steht, dass sie belangt werden, wenn sie mit einer beschnittenen Tochter zurückkommen.
Nach vierjährigem Ringen und einer Zwischenschlaufe durch die Vernehmlassung unterstützt unsere Fraktion, dass nach dem Artikel 122, "Schwere Körperverletzung", und nach dem Artikel 123, "Einfache Körperverletzung", der bisher freie Artikel 124 mit dem Titel "Verstümmelung weiblicher Genitalien" neu besetzt wird. Mit dem neuen Artikel wird die Genitalverstümmelung separat erwähnt. Darin enthalten sind sowohl die einfache wie auch die schwere Genitalverstümmelung. Wir decken also die gesamte Palette an Eingriffen ab. Und ganz wichtig: Gemäss Antrag der Mehrheit wird sowohl für einfache wie auch für schwere Eingriffe - also für beide - das Strafmass für schwere Körperverletzung vorgesehen. Das ist hart, doch dieses Strafmass scheint uns angemessen zu sein.
Mit Artikel 124 konnten wir gleichzeitig das Problem der Einwilligung lösen, welche im Entwurf von 2009 noch enthalten war. Bei schwerer Körperverletzung - und als solche ist die Genitalverstümmelung durch die Strafe definiert - darf grundsätzlich nur in die Tat eingewilligt werden, wenn ein medizinischer Eingriff wichtig ist. Somit kann in Zukunft niemand mehr in eine solche Genitalverstümmelung einwilligen. Dies ist im Jahr 2009 von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer verlangt worden. Wichtig ist ebenfalls, dass die Tat in Zukunft auch dann verfolgt werden kann, wenn sie im Ausland begangen worden ist. Das heisst konkret: Wenn ein Elternpaar während der Ferien ins Ausland reist, um seine Tochter zu beschneiden, wird es bei der Rückkehr bestraft.
Die WHO nennt vier Stufen der Genitalverstümmelung, also auch sogenannt einfache Formen, beispielsweise das einfache Durchbohren einer Klitoris - womit wir beim Thema Piercing und den Schönheitsoperationen im Genitalbereich sind. Was viele von Ihnen vielleicht nicht wissen: Viele junge Europäerinnen lassen sich heutzutage die Vagina verengen, ein Piercing anbringen oder die Schamlippen verändern. Das alles tun sie offenbar freiwillig, wobei man sich eben fragen kann, ob dies wirklich immer freiwillig geschieht. Es ist ja auch möglich, dass junge Frauen zunehmend einem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt sind, solche Eingriffe vorzunehmen. Als Gesetzgeber stellten wir uns nun die Frage: Darf man in jedem Fall eine junge Afrikanerin, die, um ihrem zukünftigen Ehemann zu gefallen, einen einfachen Eingriff vornimmt, anders behandeln als eine Europäerin, die sich im Intimbereich operieren lässt, um ihrem Partner besser zu gefallen? Dies sind sehr heikle Fragen, die wir uns in den vergangenen vier Jahren gestellt haben.
Es bieten sich hierzu nur zwei Lösungen an: Die erste Lösung wäre, wir würden einfache Genitalverstümmelung nicht unter Strafe stellen; dann sind Europäerinnen frei, zu tun und zu lassen, was sie wollen, die Afrikanereltern hingegen auch. Experten warnten uns vor dieser ersten Möglichkeit, weil wir damit das Signal aussenden würden, unser Gesetz sei nicht scharf. Zudem könnten viele Eltern diese Gesetzeslücke ausnutzen, indem sie ihre Töchter zu leichten Eingriffen zwingen würden. Sie könnten dann sagen, sie hätten das nur aus ästhetischen Gründen getan. Die zweite Möglichkeit ist, auch einfache Genitalverstümmelungen unter Strafe zu stellen. Dann wären theoretisch auch die Piercings betroffen.
Die Mehrheit der Kommission hat sich dazu entschlossen, die zweite Variante zu wählen. Es war ein klarer Auftrag an die Kommission, ein hartes Gesetz zu schreiben und somit alle Formen von Genitalverstümmelung unter Strafe zu stellen. Dies ist mit dem Konzept der Mehrheit erfüllt. Gleichzeitig - und das ist sehr wichtig - will die Mehrheit heute an dieser Stelle ausdrücklich zuhanden der Materialen festhalten, dass wir keine jungen Frauen bestrafen wollen, wenn sie sich freiwillig ein Piercing oder ein Tattoo anbringen lassen. Wir sind auch überzeugt, dass es in der Praxis zu keinen Verurteilungen von Frauen kommen wird, welche sich ein Piercing anbringen lassen. Wir sind überzeugt, dass wir damit den bestmöglichen Kompromiss zwischen allen Anliegen, die an dieses Gesetz herangetragen wurden, erreichen.
Im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und in allen Punkten der Kommissionsmehrheit zu folgen.