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Brändli Christoffel · Ständerat · 2010-12-08

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-08

Wortprotokoll

Ich plädiere für die Minderheit und möchte das kurz begründen.

Ich möchte mich jetzt nicht auf eine Verfassungsdiskussion einlassen. Im Bündner Kantonsparlament gab es auch einmal die Situation, dass sich Juristen zu hundert Prozent gegensätzlich äusserten. Der damalige Standespräsident sagte, man könne nach dem gesunden Menschenverstand entscheiden. Hier kann man beide Rechtsauffassungen vertreten.

Wenn Sie jetzt sagen, man könnte alle Fächer so regeln, möchte ich doch darauf hinweisen, dass Sport das einzige Schulfach ist, das einen eigenen Verfassungsartikel hat. Der Bund hat die Möglichkeit, Sport für obligatorisch zu erklären. Wenn man sagt, Sport ist in der Schule obligatorisch, neige ich zur Auffassung, dass man auch etwas über das Mass sagen muss. Denn was heisst das, "Sport ist obligatorisch"? Heisst es zehn Minuten pro Tag, heisst es drei Stunden in der Woche? Wenn man Sport für obligatorisch erklärt, sollte man auch über das Mass diskutieren können.

Dass der Nationalrat diese Frage nicht diskutiert hat, ist nicht richtig. Der Nationalrat hat die Verfassungsfrage aufgeworfen, auch Bundesrat Maurer hat dazu Stellung genommen. Er führte aus, es sei festzuhalten, dass Sport das einzige Schulfach ist, das in der Bundesverfassung explizit erwähnt ist. Die Frage ist, wie weit die verfassungsmässige Kompetenz geht. Wir haben dazu ein Gutachten von Professor Biaggini von der Universität Zürich erstellen lassen. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass die Kompetenz, Mindeststundenzahlen für die Kantone festzulegen, bestehe. So gesehen, sind die Minderheitsanträge rechtlich zulässig. Die rechtliche Kompetenz besteht; die Frage stand zur Diskussion und wurde auch tatsächlich diskutiert. Der Bundesrat ist am Anfang auch davon ausgegangen, es sei eine Mindeststundenzahl festzulegen. Aufgrund von Diskussionen mit der EDK und aufgrund anderer Gutachten ist er nachher aber davon abgekommen und hat dem föderalistischen Gedanken den Vorrang gegeben.

Wir führen jetzt eigentlich - das hoffe ich zumindest - eine formelle Diskussion. Ich hoffe, dass es beim Minimum von drei Lektionen bleibt. Falls Sie der Mehrheit folgen, geben Sie damit das Signal, dass die Kantone unter drei Stunden [PAGE 1181] gehen können. Das scheint mir nicht sinnvoll zu sein, insbesondere weil der entsprechende Verfassungsartikel dem Sport in Bezug auf Erziehung und auf gesundheitliche Entwicklung Bedeutung beimisst und diese als Ziel bestimmt. Angesichts der Probleme, die es bezüglich der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder gibt, müsste man diesem Minderheitsantrag zustimmen und dieses Signal senden. Es macht jetzt, meine ich, wenig Sinn, eine Verfassungsdiskussion zu führen, kann man doch beide Meinungen vertreten.

Der Nationalrat hat seinem Konzept mit 131 zu 30 Stimmen zugestimmt. Deshalb sollten wir dem Nationalrat folgen, anstatt diese Frage hin- und herzuschieben; es geht hier um die gesundheitspolitischen Aspekte.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Fetz zuzustimmen.