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Bieri Peter · Ständerat · 2001-03-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-20

Wortprotokoll

In den beiden Bereichen, zu denen Anträge der Minderheit vorhanden sind, vertrete ich diese Minderheit. Ich glaube deshalb, dass es richtig ist, wenn ich bereits hier auch kurz darauf eingehe.

Trotz diesen beiden Differenzen besteht jedoch auch in der ganzen Kommission mit dem Bundesrat Übereinstimmung darin, dass das 1962 geschaffene Filmgesetz den heutigen gesellschaftlichen und kulturellen Bedürfnissen nicht mehr zu genügen vermag. Eine Totalrevision ist deshalb angezeigt. Die Filmförderung soll auf eine moderne gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Die Bedeutung des Films als kulturelles Gut einer Gesellschaft ist unbestritten. Treffend hat der Vizepräsident der Eidgenössischen Filmkommission, Gérard Ruey, bei den Hearings den früheren französischen Präsidenten Mitterrand zitiert: "Un pays qui ne produit plus ses propres images perd son âme."

Die Erkenntnis dieser gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung führt denn auch dazu, dass in ganz Europa die Filmproduktion staatlich gefördert wird, in einigen Staaten wesentlich mehr als bei uns. Deshalb ist auch die staatliche Filmförderung in unserem Land durchaus angezeigt.

Ausdrücklich zu begrüssen sind:

1. die Zielsetzung, mit der Artikel 71 der Bundesverfassung umgesetzt werden soll;

2. die Ausweitung der Förderungsbereiche;

3. die selektive und auch die erfolgsabhängige Filmförderung;

4. der Einbezug der "Einverleiherklausel", die sicherstellt, dass ein einzelner Sprachraum unseres Landes nicht durch den Grossfilmverleih der drei grossen Nachbarländer vereinnahmt wird;

5. der Wille zum Einbezug der Branche in die gesellschaftliche und kulturelle Verantwortung.

Gerade in diesem letzten Punkt haben sich aber in der Kommissionsberatung und bei den Hearings erhebliche Meinungsverschiedenheiten aufgezeigt. Sowohl der Bundesrat in seiner Botschaft wie auch die beiden bedeutendsten Filmverbände der Filmwirtschaft, die Procinema und die Cinésuisse, berufen sich auf die am 7. August 2000 getroffene Vereinbarung von Locarno. Dort hat die Branche in der Frage der Sicherstellung der kulturellen Vielfalt eine Branchenlösung mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten vorgeschlagen. Diese soll in der Form einer Allgemeinverbindlicherklärung sicherstellen, dass sich alle Marktteilnehmer daran halten.

Der Antrag der Kommissionsminderheit sieht zudem vor, dass diese Allgemeinverbindlicherklärung vom Bundesrat vor Inkraftsetzung genehmigt werden muss. Werden diese Bestimmungen zur Selbstregulierung nicht beachtet, so wird die Branche in einem ersten Schritt vorerst selber für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes sorgen, und erst als Ultima Ratio soll das Departement eine Abgabe verordnen können. Mit dieser Lösung, die sich im Minderheitsantrag wiederfindet, übernimmt die Branche ihre eigene Verantwortung. Der Bund genehmigt zwar die Branchenvereinbarung, hat also schon rechtzeitig eine Möglichkeit, mitzugestalten und mitzubestimmen, greift aber erst dann aktiv ein, wenn er feststellt, dass die vereinbarten Regeln in einer Region nicht eingehalten werden, oder wenn keine Branchenvereinbarung zustande kommt.

Mit diesem Lösungsansatz, glaube ich, wird einem freiheitlich orientierten, auf Selbstverantwortung beruhenden System besser nachgelebt als mit einem eher interventionistischen System, und dies erst noch in einem sehr heiklen und objektiv schwer beurteilbaren Gebiet, nämlich der Kultur. Es kommt hinzu, dass in der Vergangenheit die Branche in unserem Land den Beweis erbracht hat, dass sie gewillt und fähig ist, Eigenverantwortung zu übernehmen, und dass sie ihren Beitrag zu einer kulturellen Vielfalt auch geleistet hat. Das von der Minderheit beantragte System orientiert sich an dem bewährten schweizerischen System einer freiheitlichen Gewerbeordnung: Eine Branche unterzieht sich der Eigenverantwortung, und der Staat greift dann subsidiär ein, wenn die Spielregeln offensichtlich verletzt werden.

Ich meine auch - und das hat mich zudem bewogen, die vorliegenden Anträge einzureichen -, dass es auch unserem Staatsverständnis widerspricht, wenn wir bei der Gesetzgebung etwas beschliessen, das die betroffene Branche im Grundsatz - diesem Eindruck konnten wir uns zumindest bei den Hearings nicht ganz entziehen - offensichtlich so nicht haben will.

Aufgrund der nun vorliegenden Ausgangslage unterstütze ich den Antrag Schmid Carlo auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, dies in der Absicht, dass Filmbranche, Bundesrat und Verwaltung sich nochmals zusammensetzen und zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung finden. Diesen Rückweisungsantrag unterstütze ich auch deshalb, weil unser Minderheitsantrag so, wie er nun vorliegt, in der Kommission an sich nicht im Detail durchberaten werden konnte; ich gebe gerne zu, dass dieser Antrag durchaus auch noch verbessert werden kann. In diesem Sinne - auf der Suche nach einer besseren Lösung und auch in der Überzeugung, dass unser Minderheitsantrag noch nicht voll durchdacht ist - unterstütze ich den Rückweisungsantrag vor allem deshalb, weil das Geschäft dann an den Bundesrat und nicht an die Kommission zurückgeht.

Ich selber, auch als Vizepräsident und wahrscheinlich zukünftiger Präsident der Kommission, bin davon überzeugt, dass es der Kommission schwer fallen würde, hier selbst ein [PAGE 122] gutes, neues Konzept zu entwerfen. Dazu brauchte es einerseits die Branche, andererseits die Verwaltung und den Bundesrat, der die Sache nun neu aufzugleisen hätte.