Frick Bruno · Ständerat · 2001-03-20
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-20
Wortprotokoll
Ich begrüsse den Entwurf des Filmgesetzes. Wir wollen ein neues Gesetz, das alte genügt den Anforderungen des Jahres 2001 nicht mehr. Ich anerkenne auch die Arbeit des Bundesamtes für Kultur, insbesondere dessen Arbeiten für die Filmförderung. Es ist eine wichtige und gute Arbeit, und diese wollen wir noch verbessern.
Mein Unbehagen richtet sich gegen das 3. Kapitel, die Lenkungsabgabe, und nur dagegen. Die Frage lautet: Wer soll nach welchen Kriterien lenken? Da bezweifle ich generell, ob das Instrument "Lenkungsabgabe" im Kulturbereich überhaupt angewendet werden kann. Wir übernehmen ein Instrument, das wir ins Umweltrecht eingefügt haben. Aber Kultur- und Umweltrecht sind nicht miteinander vergleichbar. Eine Lenkungsabgabe muss an messbare, objektive Kriterien anknüpfen, so, wie wir es im Umweltrecht tun, wo wir uns an die Menge der Lösungsmittel, an den Schwefelgehalt im Heizöl und an den CO2-Gehalt bei Energieträgern halten. Kriterien im Filmbereich sind nicht objektiv messbar. Es ist über weite Teile eine Geschmacksfrage, es geht um eigene Werte und Anschauungen. Auch Pulverdampf und Tränenfluss sind im Film nicht objektiven Kriterien zugänglich.
Was müsste das Bundesamt tun? Das Bundesamt müsste die Ausgewogenheit eines Angebotes bis ins Detail beurteilen. So will es Artikel 20 des Gesetzentwurfes. Das wäre schliesslich eine Sache weniger Personen, die nach eigenem Ermessen, teilweise auch nach eigenem Geschmack, bestimmen müssten, ob die Kriterien der Ausgewogenheit erfüllt würden. Es wären subjektive Anwendungen, nicht objektive, die hier nötig wären. Wenn wenige Personen einem Entscheid das eigene Ermessen zugrunde legen - das eigene Ermessen, ob das Angebot ausgewogen ist, ob allen kulturellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird -, dann sind wir einer staatlich gelenkten Kultur oder einer staatlichen Leitkultur nahe. Helvetisch einfacher gesprochen: Wir sind dem Kinovogt nahe. Kulturfragen sind für eine Lenkungsabgabe nach objektiven Kriterien nicht geeignet, daher mein grosser Vorbehalt.
Frau Beerli hat eingewendet, der Rückweisungsantrag sei ein Kampf gegen Windmühlen und darum verloren. Nein, Frau Beerli, mit dem Rückweisungsantrag kämpfen wir nicht gegen Windmühlen. Wir verhindern vielmehr, dass Windmühlen gebaut werden, gegen die zu kämpfen es später sinnlos ist. Wir setzen frühzeitig genug an. Ich ziehe den Rückweisungsantrag Schmid Carlo dem Rückweisungsantrag Cornu vor, aus den Überlegungen, die Herr Bieri dargelegt hat. Dieser Rückweisungsantrag ist die Basis für ein liberales Förderungsgesetz, wie es unsere Filmkultur in der Schweiz braucht.
Letztlich ist eine Überarbeitung, vielleicht auch ein Verzicht auf die Lenkungsabgabe, im Interesse des Bundesamtes für Kultur, welches dann fördern kann, nicht verbieten muss, unterstützen kann, nicht Bussen verhängen muss. Kulturförderung über Bussen ist ein denkbar ungeeignetes Mittel. Begrüssen wir das Gesetz, aber überarbeiten wir das 3. Kapitel, wir finden zu einem besseren Weg!