preparatory:AB 114853
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-08
Wortprotokoll
Ich habe beim Eintretensvotum auf die Frage des Dopings Bezug genommen und damit unterstrichen, dass es ein ganz wesentlicher Punkt auch in diesem Sportförderungsgesetz ist, dass wir uns hier damit befassen und entsprechende Regelungen aufstellen. Der Antrag Büttiker, wie er nun vorliegt, lag der Kommission so nicht vor. Es wurden, soweit mir bekannt ist, auch in der nationalrätlichen Kommission keine vergleichbaren Anträge gestellt. Ich kann also nur teilweise namens der Kommission sprechen, kann aber immerhin Folgendes sagen: Andiskutiert wurde in den Kommissionen die Frage, wie die Strafbestimmungen betreffend Doping geregelt sein sollten.
Nun meine Überlegungen dazu, warum wir hier keine Ergänzungen vorgesehen haben: Der Unterschied zwischen dem, was in der Vorlage steht, und dem, was Herr Büttiker will, ist, dass gemäss Vorlage all jene, die in irgendwelcher Form im Dopinggeschäft an der Herstellung, Vermittlung, Abgabe usw. beteiligt sind, unter strafrechtliche Bestimmungen fallen, aber der Sportler selber, der Dopingmittel nimmt, hier nicht im Strafkatalog enthalten ist. Warum nicht? Es gibt hier zwei Überlegungen: Die erste ist die, dass eine strafrechtliche Aufnahme des effektiven Dopingsünders bezüglich der Strafe relativ bescheiden ausfallen würde, in Form einer bescheidenen Geldstrafe. Mehr liegt nicht drin. Damit ist die Abschreckungswirkung sehr gering. Die Abschreckungswirkung ist eindeutig grösser, wenn die Sportverbände das machen, was dem Fehlbaren wehtut. Das ist der Fall, wenn er für eine gewisse Zeit für die sportlichen Aktivitäten gesperrt wird. Das ist das, was abschreckende Wirkung hat; es ist nicht die strafrechtliche Geldbusse.
Die zweite Überlegung ist die: Wenn man das dem Strafrecht unterstellt, könnte das von der Zielsetzung her kontraproduktiv sein, indem die Sportverbände sagen: Der ist ja schon strafrechtlich erfasst worden, folglich müssen wir nichts tun. Damit würden die Sportverbände genau das nicht machen, was dem Betreffenden sehr wehtun kann, was für ihn abschreckend ist. Das ist nämlich die Dispensation oder die Sperre des Betreffenden für die wettkampfmässige Tätigkeit für eine gewisse Zeit. Ich denke, dass diese Überlegung der Grund dafür ist, dass die Idee von Herrn Büttiker weder vom Bundesrat noch von der Kommission aufgenommen worden ist.
Ich ersuche Sie deshalb, hier beim Entwurf des Bundesrates, wie es die Kommission beantragt, zu bleiben.