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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-13

Wortprotokoll

Mit der zur Debatte stehenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel zu reduzieren. Dieser Motion waren verschiedenste Eingaben beim Preisüberwacher vorausgegangen. In diesen Eingaben wurde die Höhe der von den Logistikunternehmen fakturierten Beträge gerügt, und zwar verschiedentlich gerügt. Diese Unternehmen, das wurde heute gesagt, berechnen dem Empfänger des Gegenstandes einerseits die Verzollungskosten und andererseits die von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhobene Einfuhrsteuer. Die Verzollungskosten werden von diesen Unternehmen für ihre im Zusammenhang mit der Verzollung erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Das kann gerade bei kleinen Sendungen zu - um es zurückhaltend auszudrücken - sehr ungünstigen Verhältnissen führen.

Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 die Annahme der Ziffern 1 und 2 und die Ablehnung der Ziffern 3 und 4 dieser Motion beantragt. Der Nationalrat ist dem Bundesrat ohne grössere Diskussion gefolgt. Am 2. März 2010 hat dann der Verband des Schweizerischen Versandhandels beim Bundesrat einen Rückkommensantrag betreffend die Ziffer 2 dieser Motion eingereicht; das ist Ihnen bekannt. Ich möchte zur Ziffer 1 und dann zur Ziffer 2 ein paar Ausführungen machen, warum der Bundesrat der Auffassung ist, dass diese Teile der Motion angenommen werden sollten.

Zu Ziffer 1: Sie haben über das neue vereinfachte Zollanmeldeverfahren für Kleinsendungen gesprochen, Herr Ständerat Frick. Dieses tritt nicht am 1. Januar 2011 in Kraft, und zwar schlicht und einfach darum nicht, weil es noch nicht steht. Man hat sich noch nicht geeinigt. Im Oktober wurde vom zuständigen Departementsvorsteher die entsprechende Änderung der Zollverordnung zurückgezogen. Man ist wieder in Diskussionen mit dem Seco und auch mit dem Preisüberwacher. Ich gehe davon aus, dass wir eine Lösung finden werden. Aber wir können das nicht so schnell umsetzen, wie das ursprünglich gewünscht und geplant war.

Wenn es dann so weit ist und man das umsetzen kann, wird den Anliegen der Motionärin Rechnung getragen. Aber das ist heute tatsächlich leider noch nicht der Fall. Man wird sich auch überlegen müssen, wie stark die Spediteure zwingend angehalten werden können, dann tatsächlich die günstigere Verzollung zu wählen und nicht weiterhin und ohne zwingenden Grund auf die komplizierten Verfahren auszuweichen. Das zu Ziffer 1 der Motion. Wir sind daran, aber umgesetzt werden kann das nicht so schnell.

Zu Ziffer 2: Der Bundesrat hat sich hier bereiterklärt, die Mehrwertsteuer-Freigrenze von 5 auf 10 Franken zu erhöhen. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat die Einnahmenausfälle auf 12 Millionen Franken geschätzt. Man hat dabei - dies wurde heute gesagt - allfällige Änderungen sowohl von Geschäftsmodellen des Versandhandels und als auch des Einkaufverhaltens der Konsumenten nicht berücksichtigt. Darum hat der Bundesrat gesagt, man könne hier zustimmen; das war in der Antwort vom 24. Februar 2010. Es ist eine Frage der Verwaltungsökonomie, also des Aufwands, der zur Erzielung relativ kleiner Mehrwertsteuerleistungen geleistet wird. Das muss man sich auch immer wieder überlegen. Dann ist der Bundesrat auch der Auffassung gewesen, dass sich die Frage der Wettbewerbsverzerrung nicht so zwingend stellt, weil die Kosten für den Auslandversand relativ hoch sind. Das haben Sie ja selber auch erwähnt und anhand verschiedener Beispiele aufgezählt. Insofern ist dieses Argument etwas zu relativieren.

Der Bundesrat hatte beantragt, die Ziffern 1 und 2 anzunehmen sowie die Ziffern 3 und 4 abzulehnen. Ich bitte Sie, das entsprechend dem Beschluss des Nationalrates so zu beschliessen.